19.12.2017
Sachwalterschaft: Im Jahr 2018 neue Beratungsangebote in den Bezirken
Dachverband für Soziales und GesundheitSachwalterschaft
Ab Jänner 2018 wird der Dienst für Sachwalterschaft im Dachverband für Soziales und Gesundheit auf zusätzliche Beratungen und Hilfe bei der Beantragung der Sachwalterschaft in vielen Gemeinden in Südtirol ausgeweitet (Brixen, Bruneck, Innichen, Neumarkt, St. Ulrich in Gröden, Sterzing, Schlanders und Malls). Möglich wird dies durch die Unterstützung durch den Südtiroler Gemeindenverband und der Abteilung 24.3 der Autonomen Provinz Bozen.
Der nun seit bereits über 10 Jahren bewährte Dienst kommt nun noch näher zu den Bürger/innen. Die Sprechstunden werden in der Regel monatlich, bzw. in einigen Gemeinden im zweimonatlichen Rrhythmus angeboten, jeweils in den Sozialsprengeln der Bezirke. Die genauen Termine und Adressen werden zu Jahresbeginn bekanntgegeben.
Die Sachwalterschaft ist eine rechtliche Schutzmaßnahme zum Schutz eines jeden Menschen, der sich in besonders schwierigen Lebensumständen befindet, und welcher in seinen autonomen Fähigkeiten eingeschränkt ist.
Die Sachwalterschaft wurde mit Gesetz Nr. 6 vom 9. Januar 2004 eingeführt und ist im Zivilgesetzbuch in den Art. 404 ff. ZGB eingefügt. Sie richtet sich an alle Personen, welche aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung unfähig sind, wenn auch nur teilweise oder vorübergehend, die eigenen Interessen wahrzunehmen (Art. 404 ZGB). Die Sachwalterschaft unterscheidet sich von der Entmündigung und Teilentmündigung wesentlich. Das Ziel dieser Schutzmaßnahme ist die Vertretung oder die Unterstützung der Person bei der Ausführung von konkreten Handlungen, wobei die Handlungsfähigkeit jedoch möglichst wenig eingeschränkt werden soll.
Der nun seit bereits über 10 Jahren bewährte Dienst kommt nun noch näher zu den Bürger/innen. Die Sprechstunden werden in der Regel monatlich, bzw. in einigen Gemeinden im zweimonatlichen Rrhythmus angeboten, jeweils in den Sozialsprengeln der Bezirke. Die genauen Termine und Adressen werden zu Jahresbeginn bekanntgegeben.
Die Sachwalterschaft ist eine rechtliche Schutzmaßnahme zum Schutz eines jeden Menschen, der sich in besonders schwierigen Lebensumständen befindet, und welcher in seinen autonomen Fähigkeiten eingeschränkt ist.
Die Sachwalterschaft wurde mit Gesetz Nr. 6 vom 9. Januar 2004 eingeführt und ist im Zivilgesetzbuch in den Art. 404 ff. ZGB eingefügt. Sie richtet sich an alle Personen, welche aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung unfähig sind, wenn auch nur teilweise oder vorübergehend, die eigenen Interessen wahrzunehmen (Art. 404 ZGB). Die Sachwalterschaft unterscheidet sich von der Entmündigung und Teilentmündigung wesentlich. Das Ziel dieser Schutzmaßnahme ist die Vertretung oder die Unterstützung der Person bei der Ausführung von konkreten Handlungen, wobei die Handlungsfähigkeit jedoch möglichst wenig eingeschränkt werden soll.
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