26.05.2016
Erste Schritte zur Umsetzung des Inklusionsgesetzes: Durchführungsbestimmungen zur "Arbeitsinklusion"
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Neben der Bestellung des Monitoring-Ausschusses, der seitens des Südtiroler Landtages die Anwendung des neuen Landesgesetzes zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen überwachen soll, stehen derzeit als erste Schwerpunkte der Übergang von der Schule in den Beruf und die gezielte Arbeitsvermittlung im Fokus.
Eine Arbeitsgruppe, besetzt mit Experten der Sozial- und Arbeitsämter des Landes, sowie des Dachverbandes, hat hierfür nun ein Dokument ausgearbeitet, dessen Grundzüge letzthin von Landesrätin Martha Stocker bei einem Treffen mit den Betroffenen-Organisationen vorgestellt worden ist.
Wenngleich die neue Regelung nicht auf alle Aspekte der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung und von psychisch kranken Menschen eingehen kann, so werden doch einige wesentlichen Maßnahmen überarbeitet und auch neu geregelt.
Bereits im Vorfeld hatten der Dachverband und einzelne Organisationen Druck gemacht, dass nicht nur Abläufe verbessert und das Zusammenwirken der verschiedenen Behörden reibungsloser funktionieren sollten, sondern auch neue Formen der Arbeitseingliederung konkret ermöglicht werden sollen. Einige diese Forderungen konnten im präsentierten Dokument dann auch eingebunden werden. So etwa sind sich Politik, Behörden und Betroffenen-Organisationen einig, dass es eine bessere und längere Unterstützung am Arbeitsplatz braucht, damit dort Verunsicherungen abgebaut und Vorgesetzte wie auch Mitarbeiter, ebenso wie die Betroffenen selbst, zu einem positiven Verhältnis zueinander finden und in einem solchen bleiben. Große Zustimmung fand auch der Plan, den Prozess der Anbahnung in eine Arbeitstätigkeit bereits zwei Jahre vor dem Ende der Bildungspflichtzeit starten zu lassen und neben der formalen Bestätigung einer Invalidität durch die gesetzlich vorgesehene Ärztekommission in spezifischen Situationen auch andere Gutachten für eine individuellen Arbeitseingliederungsprozess anzuerkennen.
Für die gemeinnützigen Organisationen von besonderem Interesse ist zudem die Regelung, dass diese auf Vereinbarungsweg mit den Behörden auch selbst Funktionen und Prozesse zur Arbeitseingliederung übernehmen können und so ihre Flexibilität und Professionalität einbringen und ausbauen können.
Eine Arbeitsgruppe, besetzt mit Experten der Sozial- und Arbeitsämter des Landes, sowie des Dachverbandes, hat hierfür nun ein Dokument ausgearbeitet, dessen Grundzüge letzthin von Landesrätin Martha Stocker bei einem Treffen mit den Betroffenen-Organisationen vorgestellt worden ist.
Wenngleich die neue Regelung nicht auf alle Aspekte der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung und von psychisch kranken Menschen eingehen kann, so werden doch einige wesentlichen Maßnahmen überarbeitet und auch neu geregelt.
Bereits im Vorfeld hatten der Dachverband und einzelne Organisationen Druck gemacht, dass nicht nur Abläufe verbessert und das Zusammenwirken der verschiedenen Behörden reibungsloser funktionieren sollten, sondern auch neue Formen der Arbeitseingliederung konkret ermöglicht werden sollen. Einige diese Forderungen konnten im präsentierten Dokument dann auch eingebunden werden. So etwa sind sich Politik, Behörden und Betroffenen-Organisationen einig, dass es eine bessere und längere Unterstützung am Arbeitsplatz braucht, damit dort Verunsicherungen abgebaut und Vorgesetzte wie auch Mitarbeiter, ebenso wie die Betroffenen selbst, zu einem positiven Verhältnis zueinander finden und in einem solchen bleiben. Große Zustimmung fand auch der Plan, den Prozess der Anbahnung in eine Arbeitstätigkeit bereits zwei Jahre vor dem Ende der Bildungspflichtzeit starten zu lassen und neben der formalen Bestätigung einer Invalidität durch die gesetzlich vorgesehene Ärztekommission in spezifischen Situationen auch andere Gutachten für eine individuellen Arbeitseingliederungsprozess anzuerkennen.
Für die gemeinnützigen Organisationen von besonderem Interesse ist zudem die Regelung, dass diese auf Vereinbarungsweg mit den Behörden auch selbst Funktionen und Prozesse zur Arbeitseingliederung übernehmen können und so ihre Flexibilität und Professionalität einbringen und ausbauen können.
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