21.07.2016
Austausch der Organisationen zur Sachwalterschaft im Trentino und in Südtirol
Dachverband für Soziales und GesundheitSachwalterschaft
Die staatliche Regelung der Sachwalterschaft gibt es in Italien seit 2004, in Österreich immerhin bereits schon seit 1984. Sie löst weitgehend die bis dahin angewandte Form der Vormundschaft ab und ist für Menschen vorgesehen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr über eine volle Handlungsfähigkeit verfügen, etwa bei schweren Erkrankungen, Behinderungen oder Abhängigkeiten.
Bei einem Treffen des Vereins für Sachwalterschaft (Südtirol), dem Dachverband für Soziales und Gesundheit mit der Dienststelle für Sachwalterschaft und der Associazione Comitato per l’Amministratore di Sostegno in Trentino, zu der es bereits bisher gute Kontakte gab, wurde darüber informiert, wie die Bürger jeweils Unterstützung bei der Beantragung einer Sachwalterschaft erhalten können, welche Hilfestellung es bei der Suche nach geeigneten Sachwalter/innen gibt und wie diese in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit auch begleitet und assistiert werden können.
Während in der Autonomen Provinz Trentino 2011 ein eigenes Gesetz zur Regelung der wichtigsten Maßnahmen für die Sachwalterschaft erlassen wurde, gibt es in Südtirol zwar noch keine vergleichbare Normative, wohl aber eine breitere Palette der Serviceangeboten. Als gemeinsames Anliegen wurde unter anderem eine territoriale Präsenz für Information und Beratungen besprochen, zumal die Gerichtsbarkeit in beiden Provinzen zentralisiert wurde und alle Amtsgänge in den Landeshauptstädten abzuwickeln sind. Wichtig ist für alle auch, dass immer wieder aufs Neue Personen gefunden werden können, die sich für die Aufgabe der Sachwalterschaft bereitstellen und zu diesem Zweck auch an entsprechenden Ausbildungen und begleitenden Kurse teilnehmen.
Nach einer ersten Phase der Umsetzung und Anwendung der Vorgaben zur Sachwalterschaft in Italien werden nun nach über zehn Jahren Stärken und Korrekturbedarf im System deutlich, so dass alle beteiligten Institutionen die Möglichkeit haben, weitere Verbesserungen zu Gunsten einer würdevollen und korrekten Unterstützung der betreffenden Personen durch die Sachwalterschaft zu verwirklichen.
Bei einem Treffen des Vereins für Sachwalterschaft (Südtirol), dem Dachverband für Soziales und Gesundheit mit der Dienststelle für Sachwalterschaft und der Associazione Comitato per l’Amministratore di Sostegno in Trentino, zu der es bereits bisher gute Kontakte gab, wurde darüber informiert, wie die Bürger jeweils Unterstützung bei der Beantragung einer Sachwalterschaft erhalten können, welche Hilfestellung es bei der Suche nach geeigneten Sachwalter/innen gibt und wie diese in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit auch begleitet und assistiert werden können.
Während in der Autonomen Provinz Trentino 2011 ein eigenes Gesetz zur Regelung der wichtigsten Maßnahmen für die Sachwalterschaft erlassen wurde, gibt es in Südtirol zwar noch keine vergleichbare Normative, wohl aber eine breitere Palette der Serviceangeboten. Als gemeinsames Anliegen wurde unter anderem eine territoriale Präsenz für Information und Beratungen besprochen, zumal die Gerichtsbarkeit in beiden Provinzen zentralisiert wurde und alle Amtsgänge in den Landeshauptstädten abzuwickeln sind. Wichtig ist für alle auch, dass immer wieder aufs Neue Personen gefunden werden können, die sich für die Aufgabe der Sachwalterschaft bereitstellen und zu diesem Zweck auch an entsprechenden Ausbildungen und begleitenden Kurse teilnehmen.
Nach einer ersten Phase der Umsetzung und Anwendung der Vorgaben zur Sachwalterschaft in Italien werden nun nach über zehn Jahren Stärken und Korrekturbedarf im System deutlich, so dass alle beteiligten Institutionen die Möglichkeit haben, weitere Verbesserungen zu Gunsten einer würdevollen und korrekten Unterstützung der betreffenden Personen durch die Sachwalterschaft zu verwirklichen.
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