21.07.2016
Onlus und öffentliche Sammlungen: Steuervorteile, Einschränkungen, Regeln
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Einnahmen von nicht gewerblichen Körperschaften aus gelegentlichen, öffentlichen Sammlungen im Rahmen von Veranstaltungen und Sensibilisierungsaktionen sind nicht steuerpflichtig. Als Gegenleistung können auch Güter und Leistungen mit geringfügigem Wert angeboten werden.
Eine mögliche Quelle von Einnahmen für jede Non-Profit-Organisation sind gelegentliche öffentliche Sammlungen im Rahmen von Veranstaltungen und Sensibilisierungsaktionen. Werden dabei bestimmte Kriterien eingehalten, ist die Befreiung von der MwSt, der Körperschaftssteuer, sowie jeglicher anderen Abgabe vorgesehen. Die Einnahmen zählen außerdem nicht zum steuerlichen Einkommen. Auf folgendes ist zu achten:
Rechenschaftsbericht:
Der Verein muss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einen eigenen und getrennten Rechenschaftsbericht erstellen, der klar und transparent, auch mittels eines erläuternden Berichts, genau alle Erträge und Aufwendungen für jede einzelne der Feierlichkeiten, Jubiläen oder Sensibilisierungskampagne aufführt. Das Dokument kann eine einfache Erklärung der Einnahmen und Ausgaben sein, gemäß dem Kassaprinzip.
Zu beachten ist, dass alle erklärten Kosten durch Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden müssen.
Art. 143, comma 3, lett.a) del T.U.I.R.
Art. 2, comma 2 del dlgs n. 460/1997
Circolare ministeriale n. 124/E del 12/05/1998
Art. 20 del DPR n. 600/1973
Eine mögliche Quelle von Einnahmen für jede Non-Profit-Organisation sind gelegentliche öffentliche Sammlungen im Rahmen von Veranstaltungen und Sensibilisierungsaktionen. Werden dabei bestimmte Kriterien eingehalten, ist die Befreiung von der MwSt, der Körperschaftssteuer, sowie jeglicher anderen Abgabe vorgesehen. Die Einnahmen zählen außerdem nicht zum steuerlichen Einkommen. Auf folgendes ist zu achten:
- 1. die Sammlung darf nur gelegentlich durchgeführt werden. Als Empfehlung gelten hier, bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Jede Sammlung sollte außerdem innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen sein.
- 2. die Aktionen sollten in Zusammenhang stehen mit Feiern, Jubiläen oder Sensibilisierungskampagnen, also Gelegenheiten nutzen, die mit einer Sensibilisierung der Bürger/innen für soziale und solidarische Aktivitäten einhergehen. Dabei ist es wichtig, dass jede Spende freiwillig ist, und damit die Unterstützung des Spenders zur Initiative zum Ausdruck kommt.
- 3. die Gegenstände oder Waren, die während der Veranstaltung angeboten bzw. gegen eine Spende verteilt werden, müssen von geringem Wert sein. Sie stehen symbolisch als Ausdruck des Danks der nicht-kommerziellen Einrichtung gegenüber ihren Unterstützern. Der Großteil der auf diese Weise eingenommenen Mittel müssen für das Projekt bzw. die Initiative selbst verwendet werden, oder für die sozialen bzw. gemeinnützigen Aktivitäten der Organisation. Die administrativen und organisatorischen Kosten des Events müssen in überschaubarem Rahmen bleiben.
Rechenschaftsbericht:
Der Verein muss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einen eigenen und getrennten Rechenschaftsbericht erstellen, der klar und transparent, auch mittels eines erläuternden Berichts, genau alle Erträge und Aufwendungen für jede einzelne der Feierlichkeiten, Jubiläen oder Sensibilisierungskampagne aufführt. Das Dokument kann eine einfache Erklärung der Einnahmen und Ausgaben sein, gemäß dem Kassaprinzip.
Zu beachten ist, dass alle erklärten Kosten durch Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden müssen.
Art. 143, comma 3, lett.a) del T.U.I.R.
Art. 2, comma 2 del dlgs n. 460/1997
Circolare ministeriale n. 124/E del 12/05/1998
Art. 20 del DPR n. 600/1973
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