04.11.2016
INAIL: Freiwillig – und gut versichert?
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Eigentlich ist das INAIL-Unfallversicherungsinstitut für alle jene zuständig, die auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig sind. Arbeitgeber zahlen eine jährliche Quote ein und wissen sich damit für den Fall der Fälle in Ordnung, wobei dies noch mehr für die Angestellten von Bedeutung ist. Denselben Versicherungsschutz gibt es nur für wenige weitere Personengruppen, so zuletzt für solche die im Rahmen einer bestimmten Sozialmaßnahme einen freiwilligen Dienst abwickeln.
Bei einem Treffen der Dachverbandsspitze mit dem Direktor des INAIL, Dr. Robert Pfeifer, wurde erörtert, ob es eine Möglichkeit für eine Unfallversicherung aller Freiwilligen geben könnte. Da die Zuständigkeiten des Instituts bislang auf geltende Arbeitsverhältnisse beruht, sind hierfür die Voraussetzungen allerdings nicht gegeben. Doch die Frage ist nicht neu und die Option nicht abwegig – also weiterhin in Diskussion. Vorerst aber gilt, dass das staatliche Volontariats-Gesetz eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung vorsieht, was im entsprechenden Landesgesetz - mit Ausnahme des freiwilligen Zivil- und Sozialdienstes und den Sommerpraktika - allerdings nicht wiedergegeben ist.
Die meisten gemeinnützigen Organisationen in Südtirol haben bereits entsprechende Polizzen, wenngleich gerade mit der Unfallversicherung beachtliche Kosten verbunden sind. Also wird dort im Zweifelfall gespart. Eine vereinfachte und kostengünstigere Lösung über das INAIL würde sich deshalb durchaus anbieten. Noch wichtiger sind allerdings alle Vorkehrungen, die im Sinn der Arbeitssicherheit das Risiko für Unfälle verringern – auch im Fall von Freiwilligen! Bei den verschiedenen Aktionen des Dachverbandes zur Information und Beratung der gemeinnützigen Organisationen hat INAIL-Direktor Pfeifer seine Bereitschaft für eine Zusammenarbeit bereitgestellt.
Bei einem Treffen der Dachverbandsspitze mit dem Direktor des INAIL, Dr. Robert Pfeifer, wurde erörtert, ob es eine Möglichkeit für eine Unfallversicherung aller Freiwilligen geben könnte. Da die Zuständigkeiten des Instituts bislang auf geltende Arbeitsverhältnisse beruht, sind hierfür die Voraussetzungen allerdings nicht gegeben. Doch die Frage ist nicht neu und die Option nicht abwegig – also weiterhin in Diskussion. Vorerst aber gilt, dass das staatliche Volontariats-Gesetz eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung vorsieht, was im entsprechenden Landesgesetz - mit Ausnahme des freiwilligen Zivil- und Sozialdienstes und den Sommerpraktika - allerdings nicht wiedergegeben ist.
Die meisten gemeinnützigen Organisationen in Südtirol haben bereits entsprechende Polizzen, wenngleich gerade mit der Unfallversicherung beachtliche Kosten verbunden sind. Also wird dort im Zweifelfall gespart. Eine vereinfachte und kostengünstigere Lösung über das INAIL würde sich deshalb durchaus anbieten. Noch wichtiger sind allerdings alle Vorkehrungen, die im Sinn der Arbeitssicherheit das Risiko für Unfälle verringern – auch im Fall von Freiwilligen! Bei den verschiedenen Aktionen des Dachverbandes zur Information und Beratung der gemeinnützigen Organisationen hat INAIL-Direktor Pfeifer seine Bereitschaft für eine Zusammenarbeit bereitgestellt.
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