04.11.2016
Soziosanitäre Dienste: Landesvergabegesetz in der Praxis noch nicht recht angekommen
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Das vor einem Jahr verabschiedete Landesvergabegesetz wird bei der Vergabe von soziosanitären Diensten in der Praxis noch zu wenig angewandt. Weiterhin wird aus Sorge vor Rekursen auf Ausschreibeverfahren gesetzt. Es sind nun schnellstens Anwendungsrichtlinien zu erstellen, damit der qualifizierteste und vertrauenswürdigste Träger mit der Führung der Dienste betraut wird.
Gemeinnützige Organisationen führen Fachdienste aus, welche an Menschen mit Behinderungen, in sozialen Notlagen, oder auch in Krankheits- und Therapiephasen gerichtet sind. Zudem wickeln sie vielfältige Informations-, Beratungs- und Präventionsarbeit ab. Viele dieser Aktivitäten erfolgen in direktem Auftrag der öffentlichen Hand, weil dies im öffentlichen Interesse ist. Seit Jahren häufen sich jedoch die Probleme für die Verantwortlichen der Organisationen – weil eine Kontinuität nicht mehr gewährleistet ist. Gleich wie etwa beim Straßenbau wurden letzthin beinahe alle Dienste mit einem Ausschreibeverfahren vergeben. Das bedeutet, dass gemeinnützige Organisationen – oft ausschließlich für die Führung einer bestimmten Einrichtung gebildet – sich nun in einem aufwändigen Wettbewerb in Konkurrenz zu anderen interessierten Trägereinrichtungen bewerben müssen. Das Risiko, dass dabei formale Fehler gemacht werden ist vor allem bei den kleinen Anbietern hoch – ihnen fehlt die Erfahrung und die Routine. Dafür entstehen große Verunsicherungen, die auch auf der Belegschaft lasten – zumal diese immer wieder um ihre künftige Anstellung bangen müssen. Keine guten Bedingungen also, für den Dritten Sektor. Das neuen Landesvergabegesetz, welches vor einem Jahr verabschiedet worden ist, regelt in einem eigenen Abschnitt die Vergabe von Diensten dieser Art. In den meisten Fällen ist ein Wettbewerb nicht angebracht, weil es bessere Alternativen gibt. Doch in der Praxis wurde diese Neuregelung noch nicht recht aufgenommen. Zu sehr dürfte die Sorge um allfällige Rekurse möglicher Konkurrenten und langjährige Gerichtsverfahren lasten, so dass weiterhin auf Ausschreibeverfahren gesetzt wird. So gilt es nun, umgehend Anwendungsrichtlinien für diesen Abschnitt des neuen Landesgesetztes zu erstellen und dabei die betreffenden Körperschaften zu Rate zu ziehen – ausschreibende wie ausführende. Damit nicht das beste Papier zählt, sondern der qualifizierteste und vertrauenswürdigste Träger mit der Führung der Dienste betraut wird, arbeitet der Dachverband zusammen mit den zuständigen Politkern und Behörden an einem geeigneten Instrumentarium für eine künftige Vergabe von soziosanitären Diensten. So sollen für die zahlenden Behörden, für die gemeinnützigen Organisationen als Dienstleister, vor allem aber für die betreffenden Bürger/innen als Adressaten bestens ausgerichtet und wirksam sein.
Gemeinnützige Organisationen führen Fachdienste aus, welche an Menschen mit Behinderungen, in sozialen Notlagen, oder auch in Krankheits- und Therapiephasen gerichtet sind. Zudem wickeln sie vielfältige Informations-, Beratungs- und Präventionsarbeit ab. Viele dieser Aktivitäten erfolgen in direktem Auftrag der öffentlichen Hand, weil dies im öffentlichen Interesse ist. Seit Jahren häufen sich jedoch die Probleme für die Verantwortlichen der Organisationen – weil eine Kontinuität nicht mehr gewährleistet ist. Gleich wie etwa beim Straßenbau wurden letzthin beinahe alle Dienste mit einem Ausschreibeverfahren vergeben. Das bedeutet, dass gemeinnützige Organisationen – oft ausschließlich für die Führung einer bestimmten Einrichtung gebildet – sich nun in einem aufwändigen Wettbewerb in Konkurrenz zu anderen interessierten Trägereinrichtungen bewerben müssen. Das Risiko, dass dabei formale Fehler gemacht werden ist vor allem bei den kleinen Anbietern hoch – ihnen fehlt die Erfahrung und die Routine. Dafür entstehen große Verunsicherungen, die auch auf der Belegschaft lasten – zumal diese immer wieder um ihre künftige Anstellung bangen müssen. Keine guten Bedingungen also, für den Dritten Sektor. Das neuen Landesvergabegesetz, welches vor einem Jahr verabschiedet worden ist, regelt in einem eigenen Abschnitt die Vergabe von Diensten dieser Art. In den meisten Fällen ist ein Wettbewerb nicht angebracht, weil es bessere Alternativen gibt. Doch in der Praxis wurde diese Neuregelung noch nicht recht aufgenommen. Zu sehr dürfte die Sorge um allfällige Rekurse möglicher Konkurrenten und langjährige Gerichtsverfahren lasten, so dass weiterhin auf Ausschreibeverfahren gesetzt wird. So gilt es nun, umgehend Anwendungsrichtlinien für diesen Abschnitt des neuen Landesgesetztes zu erstellen und dabei die betreffenden Körperschaften zu Rate zu ziehen – ausschreibende wie ausführende. Damit nicht das beste Papier zählt, sondern der qualifizierteste und vertrauenswürdigste Träger mit der Führung der Dienste betraut wird, arbeitet der Dachverband zusammen mit den zuständigen Politkern und Behörden an einem geeigneten Instrumentarium für eine künftige Vergabe von soziosanitären Diensten. So sollen für die zahlenden Behörden, für die gemeinnützigen Organisationen als Dienstleister, vor allem aber für die betreffenden Bürger/innen als Adressaten bestens ausgerichtet und wirksam sein.
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