01.12.2016
Fotos in Social Networks: Autorenrechte beachten
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Facebook und ähnliche Social Media leben von Bildern. Status-Updates werden damit aufgepeppt, Profil- und Titelbilder werden ständig gewechselt, Fotos und Grafiken zu Tausenden geteilt. Aber nur, weil es jeder macht, heißt das nicht, dass man es auch selbst allzu unbeschwert tun sollte, denn Social Media ist kein rechtsfreier Raum. Das bedeutet, dass für alle Inhalte, die in Social Networks verbreitet werden, auch die Gesetze des Urheber- und Persönlichkeitsrechts gelten.
Immer genauer werden die Regeln zum Urheberrecht auch für Inhalte, die in Social Networks veröffentlicht werden definiert. Das gilt auch für Fotos. Die italienische Gerichtsbarkeit hat hier bereits einige wegweisende Urteile gefällt (siehe http://www.giuraemilia.it/RassegneStampaData/2016_7_3/y9YAb2i3.pdf).
Es empfiehlt sich in jedem Fall ein vorsichtiger Umgang mit Fotos und Inhalten, die auf Social Networks wie Facebook, Twitter etc. hochgeladen werden, bzw. beim Download und der evtl. Verwendung von dort veröffentlichten Inhalten.
Bevor Fotos auf Facebook hochgeladen werden, sollte man folgende Punkte kurz gegenprüfen:
Ärger droht dann, wenn Nutzer mit ihren eigenen Inhalten die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen. Wichtig ist vor allem das Recht am eigenen Bild, denn Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Im Fall von Minderjährigen muss man dafür gegebenenfalls die Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten einholen.
Ratsam ist es eine Sensibilität für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zu entwickeln. Vorher nachfragen sollte eigentlich selbstverständlich sein, erst recht, wenn die betroffene Person auf dem Foto namentlich markiert wird. Denn inzwischen sorgen sich viele Nutzer um ihren Datenschutz und ihre Privatsphäre im Netz.
Immer genauer werden die Regeln zum Urheberrecht auch für Inhalte, die in Social Networks veröffentlicht werden definiert. Das gilt auch für Fotos. Die italienische Gerichtsbarkeit hat hier bereits einige wegweisende Urteile gefällt (siehe http://www.giuraemilia.it/RassegneStampaData/2016_7_3/y9YAb2i3.pdf).
Es empfiehlt sich in jedem Fall ein vorsichtiger Umgang mit Fotos und Inhalten, die auf Social Networks wie Facebook, Twitter etc. hochgeladen werden, bzw. beim Download und der evtl. Verwendung von dort veröffentlichten Inhalten.
Bevor Fotos auf Facebook hochgeladen werden, sollte man folgende Punkte kurz gegenprüfen:
- Greife ich in fremde Urheber- und Persönlichkeitsrechte ein, wenn ich dort eigene und fremde Inhalte verfügbar mache?
- Wäre ich mit einer entsprechenden Veröffentlichung einverstanden? Was sagt der Inhalt über mich aus und könnte er missverstanden werden? Und schließlich:
- Möchte ich Facebook oder anderen Social Media meine Werke unter recht schwammigen rechtlichen Bedingungen überlassen?
Ärger droht dann, wenn Nutzer mit ihren eigenen Inhalten die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen. Wichtig ist vor allem das Recht am eigenen Bild, denn Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Im Fall von Minderjährigen muss man dafür gegebenenfalls die Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten einholen.
Ratsam ist es eine Sensibilität für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zu entwickeln. Vorher nachfragen sollte eigentlich selbstverständlich sein, erst recht, wenn die betroffene Person auf dem Foto namentlich markiert wird. Denn inzwischen sorgen sich viele Nutzer um ihren Datenschutz und ihre Privatsphäre im Netz.
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