15.12.2016
Kampf gegen Verschwendung: Gesetz vereinfacht Spenden von Lebensmitteln, Medikamenten und anderen Produkten
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Mit dem Gesetz „Gadda“ (19. August 2016 Nr. 166) wurde der Kampf gegen den verschwenderischen Umgang mit Lebensmitteln, Medikamenten und anderen Produkten gesetzlich geregelt. Die Absicht dahinter ist, deren Verwertung und Abgabe als Spende zu solidarischen Zwecken zu erleichtern und zu fördern.
Der Gesetzestext schafft Klarheit, etwa bei der Definition was Nahrungsmittelüberschüsse sind, oder auch welche Mindesthaltbarkeit gegeben sein muss. Zudem werden die einzuhaltenden bürokratischen Auflagen bei der Schenkung dieser Produkte vereinfacht und die dafür nötigen Voraussetzungen klar definiert. Zudem führt das Gesetz auch Schritte und neue Anreize ein, die förderlich sind, Verschwendungen zu vermeiden.
Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Neuerungen, so wird es zum Beispiel den Behörden ermöglicht beschlagnahmte Lebensmitteln leichter an Non Profit Organisationen weiterzugeben, auch die Spenden und Schenkungen von Medikamenten an ONLUS-Organisationen und die Verteilung derselben wird vereinfacht. Gemeinden wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, jenen Firmen die Müllgebühren zu reduzieren, die Lebensmittelspenden etc. vornehmen.
Die Regelung ergänzt die im Stabilitätsgesetz 2016 enthaltenen Bestimmungen und Meldepflichten. Bis zu einem Wert von 15.000 Euro müssen die Spenden nicht mehr steuerlich erklärt werden. Bei höheren Summen reicht eine Sammelerklärung.
http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2016/08/30/16G00179/sg
Der Gesetzestext schafft Klarheit, etwa bei der Definition was Nahrungsmittelüberschüsse sind, oder auch welche Mindesthaltbarkeit gegeben sein muss. Zudem werden die einzuhaltenden bürokratischen Auflagen bei der Schenkung dieser Produkte vereinfacht und die dafür nötigen Voraussetzungen klar definiert. Zudem führt das Gesetz auch Schritte und neue Anreize ein, die förderlich sind, Verschwendungen zu vermeiden.
Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Neuerungen, so wird es zum Beispiel den Behörden ermöglicht beschlagnahmte Lebensmitteln leichter an Non Profit Organisationen weiterzugeben, auch die Spenden und Schenkungen von Medikamenten an ONLUS-Organisationen und die Verteilung derselben wird vereinfacht. Gemeinden wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, jenen Firmen die Müllgebühren zu reduzieren, die Lebensmittelspenden etc. vornehmen.
Die Regelung ergänzt die im Stabilitätsgesetz 2016 enthaltenen Bestimmungen und Meldepflichten. Bis zu einem Wert von 15.000 Euro müssen die Spenden nicht mehr steuerlich erklärt werden. Bei höheren Summen reicht eine Sammelerklärung.
http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2016/08/30/16G00179/sg
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