13.02.2017
Bozen: Barrierefreiheit und seltsames Verständnis von "Hausverstand"
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Trotz klarer Gesetze und negativer Gutachten: Bozner Baukommission erteilt Ausnahmeregelung für Bozner Arzt in Sachen Zugänglichkeit. Paradoxes Vorgehen.
Ein sehr eigenartiges Verständnis von „Hausverstand“ scheint der Redakteur jenes Dolomiten-Artikels vom 11.02.2017 zu haben, wo es um die Erteilung einer Ausnahmeregelung für einen Bozner Arzt durch den Vizebürgermeister – Christoph Baur - in dessen Funktion als Leiter der Baukommission geht: Es geht um eine fehlende Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Dass man sich trotz einschlägiger Gesetzgebung und negativem Gutachten des zuständigen Landesamtes darüber hinweggesetzt hat, wird als Aktion des Hausverstandes betitelt. Für Menschen mit Behinderung ist das ein Hohn, denn nachdem jahrelang dafür gekämpft worden ist, dass alle wichtigen Dienste ohne Diskriminierung zugänglich sein müssen, was dann schließlich vom Landtag per Gesetz auch einstimmig so gutgeheißen worden ist, findet hier ein diskriminierender Akt auch noch ein positives Medienecho.
Der Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Martin Telser ist erbost:
„Gerade der Zugang zu Arztpraxen und Ambulatorien muss gewährleistet sein, egal ob privat oder öffentlich. Es geht nicht an, dass die Schutzbestimmungen für eine Personengruppe durch eine Ausnahmeregelung einfach übergangen werden.
In einer Gesellschaft, die stetig älter wird und wo ein rasanter Anstieg von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, vor allem im Bereich der Senioren zu verzeichnen ist, ist es geradewegs paradox, eine Ausnahmeregelung für die Zugänglichkeit zu erlassen.
Von „Hausverstand“ können wir erst dann sprechen, wenn im besagten Fall die verschiedenen Behörden (Urbanistik, Ensembleschutz, Brandschutz u.a.) zusammen mit dem interessierten Arzt allen Umständen zum Trotz eine praktikable Lösung finden, die keine Benachteiligung durch architektonische Barrieren bedeutet.
Es ist keine Frage der Hilfestellung, in diesem Fall durch die Sprechstundenhilfe, die den Patienten behilflich sein sollte, sondern es geht um die Würde des Menschen und hier im Besonderen um die Würde von Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Wer sich hingegen leichtfertig über diese elementaren, auch von einer UN-Konvention untermauerten Rechte von Menschen mit Behinderungen hinwegsetzt und entsprechende Gutachten ignoriert, hat offensichtlich noch einiges hinzuzulernen. In einer Phase, wo die Umsetzung des neuen Inklusionsgesetzes die besondere Achtsamkeit aller beteiligten Institutionen erfordert, wird der Dachverband in besonderer Weise alle Formen der Ignoranz, der Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zur Diskussion bringen und sich nicht mit Beschwichtigungen abspeisen lassen.“
In der Zwischenzeit hat es ein Treffen und eine Aussprache mit zwischen Dachverband-Präsident Martin Telser und dem Bozner Vizebürgermeister Christoph Baur gegeben. Baur bedauerte die Berichterstattung und zeigte sich disponibel für alternative Lösungen.
Ein sehr eigenartiges Verständnis von „Hausverstand“ scheint der Redakteur jenes Dolomiten-Artikels vom 11.02.2017 zu haben, wo es um die Erteilung einer Ausnahmeregelung für einen Bozner Arzt durch den Vizebürgermeister – Christoph Baur - in dessen Funktion als Leiter der Baukommission geht: Es geht um eine fehlende Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Dass man sich trotz einschlägiger Gesetzgebung und negativem Gutachten des zuständigen Landesamtes darüber hinweggesetzt hat, wird als Aktion des Hausverstandes betitelt. Für Menschen mit Behinderung ist das ein Hohn, denn nachdem jahrelang dafür gekämpft worden ist, dass alle wichtigen Dienste ohne Diskriminierung zugänglich sein müssen, was dann schließlich vom Landtag per Gesetz auch einstimmig so gutgeheißen worden ist, findet hier ein diskriminierender Akt auch noch ein positives Medienecho.
Der Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Martin Telser ist erbost:
„Gerade der Zugang zu Arztpraxen und Ambulatorien muss gewährleistet sein, egal ob privat oder öffentlich. Es geht nicht an, dass die Schutzbestimmungen für eine Personengruppe durch eine Ausnahmeregelung einfach übergangen werden.
In einer Gesellschaft, die stetig älter wird und wo ein rasanter Anstieg von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, vor allem im Bereich der Senioren zu verzeichnen ist, ist es geradewegs paradox, eine Ausnahmeregelung für die Zugänglichkeit zu erlassen.
Von „Hausverstand“ können wir erst dann sprechen, wenn im besagten Fall die verschiedenen Behörden (Urbanistik, Ensembleschutz, Brandschutz u.a.) zusammen mit dem interessierten Arzt allen Umständen zum Trotz eine praktikable Lösung finden, die keine Benachteiligung durch architektonische Barrieren bedeutet.
Es ist keine Frage der Hilfestellung, in diesem Fall durch die Sprechstundenhilfe, die den Patienten behilflich sein sollte, sondern es geht um die Würde des Menschen und hier im Besonderen um die Würde von Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Wer sich hingegen leichtfertig über diese elementaren, auch von einer UN-Konvention untermauerten Rechte von Menschen mit Behinderungen hinwegsetzt und entsprechende Gutachten ignoriert, hat offensichtlich noch einiges hinzuzulernen. In einer Phase, wo die Umsetzung des neuen Inklusionsgesetzes die besondere Achtsamkeit aller beteiligten Institutionen erfordert, wird der Dachverband in besonderer Weise alle Formen der Ignoranz, der Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zur Diskussion bringen und sich nicht mit Beschwichtigungen abspeisen lassen.“
Update, März
In der Zwischenzeit hat es ein Treffen und eine Aussprache mit zwischen Dachverband-Präsident Martin Telser und dem Bozner Vizebürgermeister Christoph Baur gegeben. Baur bedauerte die Berichterstattung und zeigte sich disponibel für alternative Lösungen.
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