27.05.2020
Neustart stellt Sozialbereich auf Geduldsprobe
Covid-19Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die Covid-19 Pandemie stellt uns alle auf eine harte Probe. Den Sturm erleben wir zwar gemeinsam, jedoch sitzen nicht alle im selben Boot. So könnte verkürzt die aktuelle Situation der gemeinnützigen Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich umschrieben werden. Die dringendste Frage für Non Profit Organisationen ist derzeit, ob, wann und wie die Tätigkeiten wieder aufgenommen werden können? Sind Treffen, bzw. Versammlungen möglich? Der Dachverband für Soziales und Gesundheit rät zur Vorsicht. Für die meisten empfiehlt sich eher noch abzuwarten, bis die entsprechenden nötigen Rechtsvorschriften vorliegen. Der Dachverband hat eine Arbeitsgruppe gegründet, die einen Vorschlag für diese Rahmenrichtlinien erarbeiten will.
Südtirol hat mittels Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020 den Neustart vorgezogen und eine Lockerung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit unter Einhaltung sehr strenger Hygiene- und Sicherheitsvorgaben beschlossen, ebensolches gilt für die Wiederaufnahme bestimmter Tätigkeiten. Während die von der öffentlichen Hand geführten essentiellen territorialen Sozialdienste mittels eigenem Landesplan ab 20. Mai nun schrittweise in die so genannte 2. Phase gestartet sind, müssen sich die privaten Träger noch gedulden - bis die entsprechenden Rechtsvorgaben verabschiedet sind.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit empfiehlt vorsichtig und überlegt vorzugehen. Bereits durch eigene Rechtsvorgaben gesondert geregelt sind alle Tätigkeiten im Gesundheitsbereich. Tätigkeiten im Sozialbereich hingegen unterliegen anderen Regeln, wobei entsprechende Rahmenrichtlinien erst noch ausgearbeitet werden müssen.
Um nicht tatenlos abzuwarten, hat der Dachverband eine Arbeitsgruppe gegründet, die einen Vorschlag für diese Rahmenrichtlinien erarbeitet.
Grundsätzlich ist bis 31. Juli italienweit der Notstand ausgerufen und somit gilt immer noch ein Versammlungsverbot. Die für Südtirol geltenden Lockerungen sehen strenge Maßnahmen vor, die größere Versammlungen in geschlossenen Räumen in der Praxis beinahe unmöglich machen.
Südtirol hat mittels Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020 den Neustart vorgezogen und eine Lockerung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit unter Einhaltung sehr strenger Hygiene- und Sicherheitsvorgaben beschlossen, ebensolches gilt für die Wiederaufnahme bestimmter Tätigkeiten. Während die von der öffentlichen Hand geführten essentiellen territorialen Sozialdienste mittels eigenem Landesplan ab 20. Mai nun schrittweise in die so genannte 2. Phase gestartet sind, müssen sich die privaten Träger noch gedulden - bis die entsprechenden Rechtsvorgaben verabschiedet sind.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit empfiehlt vorsichtig und überlegt vorzugehen. Bereits durch eigene Rechtsvorgaben gesondert geregelt sind alle Tätigkeiten im Gesundheitsbereich. Tätigkeiten im Sozialbereich hingegen unterliegen anderen Regeln, wobei entsprechende Rahmenrichtlinien erst noch ausgearbeitet werden müssen.
Um nicht tatenlos abzuwarten, hat der Dachverband eine Arbeitsgruppe gegründet, die einen Vorschlag für diese Rahmenrichtlinien erarbeitet.
Grundsätzlich ist bis 31. Juli italienweit der Notstand ausgerufen und somit gilt immer noch ein Versammlungsverbot. Die für Südtirol geltenden Lockerungen sehen strenge Maßnahmen vor, die größere Versammlungen in geschlossenen Räumen in der Praxis beinahe unmöglich machen.
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