15.11.2019
Landeshaushalt 2020: Gesetzlich geltende Rechte müssen umgesetzt werden
Dachverband - Ausschuss
Alle Jahre wieder: die Gesellschaft ändert sich, soziale Belange entstehen in neuen Facetten – die Gefahr eines Auseinanderklaffens der Schere zwischen Arm und Reich wird größer – und spürbarer. Der Ausschuss des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit hatte im Herbst in einer Stellungnahme zum Entwurf des Landeshaushalts 2020 dezidiert festgehalten, dass die Rechte auf Grund geltende Gesetze umgesetzt werden müssen. So ist etwa 2015 das Inklusionsgesetz verabschiedet worden und das Gesetz zur Beseitigung baulicher Hindernisse ist bereits seit 2002 in Kraft - was aber nicht ausreicht, sind die entsprechenden Mittel im nötigen Ausmaß zur Umsetzung. Damit Menschen mit Behinderungen tatsächlich mehr selbstbestimmt leben und bewegen können, muss mehr investiert werden. Ähnliches gilt für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder einem psychischen Leiden: individuelle Wohnmöglichkeiten, bedarfsgerecht begleitete Arbeitsplätze oder auch individuelle Mobilität stoßen schnell an ihre Grenzen, weil das Geld für die Umsetzung fehlt und auch bestehende Fachdienste einen sehr eng bemessenen Handlungsspielraum haben.
Für das Gesetz zur Inklusion 7/2015 wurden bereits zwei Durchführungsbestimmungen verabschiedet (für Arbeitsinklusion und Beschäftigung). Für diese ist es dringend erforderlich, die für die Realisierung erforderlichen Mittel bereitzustellen, gegebenenfalls auch das Personal der Dienste zu erweitern, um die durch die Dispositionen und die Überwachung der Situation der Person vorgesehene Netzwerkarbeit zu gewährleisten, da die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie die die gesundheitlichen Bedingungen sich im Laufe der Zeit ändern können.
Dem positiven Geist der Landesgesetze und des Haushaltsplans im Sinn der Nachhaltigkeit muss jedenfalls nun auch das nötige Budget folgen, welches individuelle Unterstützung, professionelle Begleitung und die Schaffung entsprechender Strukturen ermöglicht. Weiter fordert der Dachverband einmal mehr die Bündelung der bestehenden und verschieden geregelten Unterstützungsleistungen zu einer sozialen Grundsicherung. Nur so kann Bürokratie reduziert, gezielt unterstützt und individuell geholfen werden.
Für das Gesetz zur Inklusion 7/2015 wurden bereits zwei Durchführungsbestimmungen verabschiedet (für Arbeitsinklusion und Beschäftigung). Für diese ist es dringend erforderlich, die für die Realisierung erforderlichen Mittel bereitzustellen, gegebenenfalls auch das Personal der Dienste zu erweitern, um die durch die Dispositionen und die Überwachung der Situation der Person vorgesehene Netzwerkarbeit zu gewährleisten, da die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie die die gesundheitlichen Bedingungen sich im Laufe der Zeit ändern können.
Dem positiven Geist der Landesgesetze und des Haushaltsplans im Sinn der Nachhaltigkeit muss jedenfalls nun auch das nötige Budget folgen, welches individuelle Unterstützung, professionelle Begleitung und die Schaffung entsprechender Strukturen ermöglicht. Weiter fordert der Dachverband einmal mehr die Bündelung der bestehenden und verschieden geregelten Unterstützungsleistungen zu einer sozialen Grundsicherung. Nur so kann Bürokratie reduziert, gezielt unterstützt und individuell geholfen werden.
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