04.07.2019
Satzungen: Frist zur Anpassung an neue Vorgaben wurde bis Juni 2020 verlängert
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Die Frist zur Anpassung der Satzungen an die Bestimmungen des neuen Kodex zum Dritten Sektor ist bis zum 30. Juni 2020 verlängert worden.
Eine neue Durchführungsbestimmung sieht eine Verlängerung der Anpassungsfrist vor. Eigentlich hätten bis zum Stichtag 2. August 2019 die Anpassungen der Satzungen an die neuen Vorgaben des Kodex zum Dritten Sektors vorgenommen werden müssen.
Konkret bedeutet dies, dass ehrenamtliche Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens und Onlus-Vereinigungen, welche in den jeweiligen Register eingetragen sind, nun bis zum 30. Juni 2020 Zeit haben, ihr Statut abzuändern, und dieses mit Bezugnahme auf die Vorgaben durch die Reform des Dritten Sektors zu überarbeiten.
Eine neue Durchführungsbestimmung sieht eine Verlängerung der Anpassungsfrist vor. Eigentlich hätten bis zum Stichtag 2. August 2019 die Anpassungen der Satzungen an die neuen Vorgaben des Kodex zum Dritten Sektors vorgenommen werden müssen.
Konkret bedeutet dies, dass ehrenamtliche Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens und Onlus-Vereinigungen, welche in den jeweiligen Register eingetragen sind, nun bis zum 30. Juni 2020 Zeit haben, ihr Statut abzuändern, und dieses mit Bezugnahme auf die Vorgaben durch die Reform des Dritten Sektors zu überarbeiten.
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