29.05.2019
Achtung: Im August endet die Frist zur Anpassung der Statuten
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Innerhalb des Stichtags 2. August 2019 müssen die Anpassungen der Statuten an die neuen Vorgaben des Kodex zum Dritten Sektors vorgenommen werden. Es wird daran erinnert, nach erfolgter Statutenanpassung auch die erforderlichen Mitteilungen der Änderungen an die Agentur der Einnahmen vorzunehmen und zwar mittels dem Modell AA5/6 für Organisationen die lediglich eine Steuernummer besitzen, bzw. mittels Modell AA 7/10 für jene, die eine Mwst-Nummer (Partita I.V.A.) besitzen.
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