15.06.2022
Stichtag 30. Juni: Transparenz und Veröffentlichungspflicht öffentlicher Beiträge beachten
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Laut Staatsgesetz Nr. 124 vom 04.08.2017 zur Veröffentlichungspflicht, Transparenz und Verbreitung von Informationen müssen alle Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres, die von öffentlichen Verwaltungen gewährten Zuschüsse, Subventionen, Beihilfen, Vergünstigungen, Beiträge oder Unterstützungen in Form von Geld- oder Sachleistungen, auf ihrer Website, Facebook oder ähnlichen digitalen Portalen und alternativ über die Website des Verbandsnetzes, dem sie angehören, veröffentlichen.
Bei Bedarf bietet der Dachverband seinen Mitgliedsorganisationen die entsprechende Veröffentlichung auf seiner Webseite an. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Dr. Anna Tognotti gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf bietet der Dachverband seinen Mitgliedsorganisationen die entsprechende Veröffentlichung auf seiner Webseite an. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Dr. Anna Tognotti gerne zur Verfügung.
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