06.05.2021
Treffen mit Landeshauptmann Kompatscher und Landesrätin Deeg
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Dachverband setzt auf Zusammenarbeit zwischen öffentlich und privat und auf Ko-Programmierung.
Mit dem Kodex für den Dritten Sektor hat der Staat eine neue Rechtsbasis für die Arbeit der gemeinnützigen Organisationen geschaffen, die nun anzuwenden ist. Bei einem Arbeitstreffen mit Landeshauptmann Kompatscher und Landesrätin Deeg haben der Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Wolfgang Obwexer und der Geschäftsführer Georg Leimstädtner auf verschiedene Schwierigkeiten hingewiesen, die diese Änderungen vor allem für kleine Vereine mit sich gebracht haben. In einer ersten Phase mussten überall die Satzungen angepasst werden, was in der Regel mit Hilfe von Juristen und Notaren erfolgt ist. Derzeit wird im zuständigen Landesamt überprüft, ob die nun vorgelegten Satzungen für eine Eintragung in die jeweiligen Abschnitte des künftigen „Einheitlichen Registers für den Dritten Sektor (RUNTS)“ korrekt sind. Mit dem Start des Einheitlichen Registers und der effektiven Eintragung treten dann auch die Vorgaben des Kodex in verbindlicher Weise für alle betreffenden Organisationen in Kraft. Damit gerade die kleinen Vereine angesichts der komplexen Verpflichtungen nicht unter die Räder kommen, regte der Dachverband dazu an, dass die bestehenden Hilfsangebote der Dachorganisationen und des DZE - Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol untereinander abgestimmt und in gemeinsamer Vorgangsweise ausgebaut werden.
Zur Sprache kam auch das Thema der Beauftragung gemeinnütziger Organisationen mit Dienstleistungen, welche die öffentliche Verwaltung auf Grund geltender Gesetze zu gewährleisten hat, Soziale und Gesundheitsdienste, wie sie von den Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes in unterschiedlichster Form abgewickelt werden, waren früher durch einfache Beauftragungen oder durch Konventionen geregelt und finanziert worden. Dann gingen die meisten Verwaltungen schrittweise dazu über, diese Dienste mittels Ausschreibungen zu vergeben, um sicher zu gehen, nicht wegen Übervorteilung beanstandet zu werden. Daran hat auch die Verabschiedung des Landesvergabegesetzes nichts verändert, welches in einem eigenen Kapitel Vereinfachungen für diese Bereiche vorsieht, wie es das europäische und italienische Recht auch vorsehen. Allerdings haben bislang die wenigsten Behörden diese Option gewählt. Damit tragen sie nicht der Tatsache Rechnung, dass Organisationen des Dritten Sektors keineswegs mit gewinnorientierten Unternehmen gleichgestellt werden dürfen, was mit der Verabschiedung des Kodex für den Dritten Sektor auch gesetzlich explizit verankert ist. Dort wird für die Vergabe der Dienste eine neue Form der gemeinsamen Programmierung vorgesehen, wo Organisationen des Dritten Sektors im Sinn der Subsidiarität als Planungspartner mit am Tisch sitzen und zusammen mit den öffentlichen Körperschaften darüber beraten, in welcher Form die Dienste am besten umgesetzt werden können. Damit wird es möglich zu einem neuen System der Vergabe von sozialen Dienstleistungen überzugehen, das der Identität gemeinnütziger Organisationen, die alle aus einem zivilgesellschaftlichen Engagement hervorgegangen sind, gerecht wird.
Die Vertreter des Dachverbandes haben bei diesem Arbeitstreffen auch ein Bildungsprogramm für Führungskräfte und Experten öffentlicher Körperschaften und gemeinnütziger Dienstleistungsorganisationen mit Fokus auf Soziale Dienste und Gesundheitsdienste angeregt.
Mit dem Kodex für den Dritten Sektor hat der Staat eine neue Rechtsbasis für die Arbeit der gemeinnützigen Organisationen geschaffen, die nun anzuwenden ist. Bei einem Arbeitstreffen mit Landeshauptmann Kompatscher und Landesrätin Deeg haben der Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Wolfgang Obwexer und der Geschäftsführer Georg Leimstädtner auf verschiedene Schwierigkeiten hingewiesen, die diese Änderungen vor allem für kleine Vereine mit sich gebracht haben. In einer ersten Phase mussten überall die Satzungen angepasst werden, was in der Regel mit Hilfe von Juristen und Notaren erfolgt ist. Derzeit wird im zuständigen Landesamt überprüft, ob die nun vorgelegten Satzungen für eine Eintragung in die jeweiligen Abschnitte des künftigen „Einheitlichen Registers für den Dritten Sektor (RUNTS)“ korrekt sind. Mit dem Start des Einheitlichen Registers und der effektiven Eintragung treten dann auch die Vorgaben des Kodex in verbindlicher Weise für alle betreffenden Organisationen in Kraft. Damit gerade die kleinen Vereine angesichts der komplexen Verpflichtungen nicht unter die Räder kommen, regte der Dachverband dazu an, dass die bestehenden Hilfsangebote der Dachorganisationen und des DZE - Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol untereinander abgestimmt und in gemeinsamer Vorgangsweise ausgebaut werden.
Zur Sprache kam auch das Thema der Beauftragung gemeinnütziger Organisationen mit Dienstleistungen, welche die öffentliche Verwaltung auf Grund geltender Gesetze zu gewährleisten hat, Soziale und Gesundheitsdienste, wie sie von den Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes in unterschiedlichster Form abgewickelt werden, waren früher durch einfache Beauftragungen oder durch Konventionen geregelt und finanziert worden. Dann gingen die meisten Verwaltungen schrittweise dazu über, diese Dienste mittels Ausschreibungen zu vergeben, um sicher zu gehen, nicht wegen Übervorteilung beanstandet zu werden. Daran hat auch die Verabschiedung des Landesvergabegesetzes nichts verändert, welches in einem eigenen Kapitel Vereinfachungen für diese Bereiche vorsieht, wie es das europäische und italienische Recht auch vorsehen. Allerdings haben bislang die wenigsten Behörden diese Option gewählt. Damit tragen sie nicht der Tatsache Rechnung, dass Organisationen des Dritten Sektors keineswegs mit gewinnorientierten Unternehmen gleichgestellt werden dürfen, was mit der Verabschiedung des Kodex für den Dritten Sektor auch gesetzlich explizit verankert ist. Dort wird für die Vergabe der Dienste eine neue Form der gemeinsamen Programmierung vorgesehen, wo Organisationen des Dritten Sektors im Sinn der Subsidiarität als Planungspartner mit am Tisch sitzen und zusammen mit den öffentlichen Körperschaften darüber beraten, in welcher Form die Dienste am besten umgesetzt werden können. Damit wird es möglich zu einem neuen System der Vergabe von sozialen Dienstleistungen überzugehen, das der Identität gemeinnütziger Organisationen, die alle aus einem zivilgesellschaftlichen Engagement hervorgegangen sind, gerecht wird.
Die Vertreter des Dachverbandes haben bei diesem Arbeitstreffen auch ein Bildungsprogramm für Führungskräfte und Experten öffentlicher Körperschaften und gemeinnütziger Dienstleistungsorganisationen mit Fokus auf Soziale Dienste und Gesundheitsdienste angeregt.
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