15.12.2016
5 Promille: Vereinfachungen
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Gute Nachrichten für die Organisationen die sich um die 5 Promille Zuwendungen bemühen. Mit dem Präsidialdekret (D.R.C.M. 7. Juli 2016) wurden für das kommende Finanzjahr 2017 wichtige Vereinfachungen für alle Organisationen eingeführt, die ins Register der 5 Promille eingetragen sind. Alle Organisationen, die 2016 alle Voraussetzungen erfüllen und korrekt im Register eingetragen sind, müssen im kommenden Jahr kein neues Gesuch um Eintragung stellen und auch keine Ersatzerklärung des Notorietätsakts abgeben.
Alle diese Organisationen werden in ein Verzeichnis eingetragen, das die Agentur der Einnahmen innerhalb des 31. März eines jeden Jahres veröffentlichen wird.
Eine neue Ersatzerklärung ist nur abzugeben, bei einem:
Alle diese Organisationen werden in ein Verzeichnis eingetragen, das die Agentur der Einnahmen innerhalb des 31. März eines jeden Jahres veröffentlichen wird.
Eine neue Ersatzerklärung ist nur abzugeben, bei einem:
- Wechsel des gesetzlichen Vertreters
- wenn nicht mehr alle nötigen Voraussetzungen bestehen
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