19.07.2017
Beiträge für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Gefördert werden auch Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen.
In ihrer Sitzung vom 18. Juli hat die Landesregierung die Kriterien beschlossen, nach denen Beiträgen an private Arbeitgeber gezahlt werden, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen. Gefördert werden demnach nicht nur private Arbeitgeber, die eine Person mit Behinderung anstellen, sondern auch Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen.
Bisher wurden für diese Maßnahme etwa 1,5 Millionen zur Verfügung gestellt, in Zukunft werden es bei Vollumsetzung fünf Millionen sein. Die Maßnahmen im Detail werden am 26. Juli 2017 gemeinsam mit Vertretern des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit vorgestellt.
In ihrer Sitzung vom 18. Juli hat die Landesregierung die Kriterien beschlossen, nach denen Beiträgen an private Arbeitgeber gezahlt werden, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen. Gefördert werden demnach nicht nur private Arbeitgeber, die eine Person mit Behinderung anstellen, sondern auch Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen.
Bisher wurden für diese Maßnahme etwa 1,5 Millionen zur Verfügung gestellt, in Zukunft werden es bei Vollumsetzung fünf Millionen sein. Die Maßnahmen im Detail werden am 26. Juli 2017 gemeinsam mit Vertretern des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit vorgestellt.
zurück