21.04.2021
Covid-19 Pflicht-Impfungen - Position des Dachverbandes
Covid-19Dachverband - Ausschuss
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die letzthin für das ganze Staatsgebiet eingeführte Impfpflicht für Mitarbeiter/innen des Gesundheitswesens und für eine Reihe von Berufsgruppen des Sozialwesens hat für kontroverse Diskussionen gesorgt, denn bei einer Impfverweigerung droht eine Suspendierung von der Arbeit. Wenngleich die Impfbereitschaft hoch ist, ist auch der Widerstand eines Teils der betreffenden Mitarbeiter/innen groß und in die Argumente gegen eine Impfung mischen sich Begründungen unterschiedlichster Art, darunter auch Verschwörungstheorien.
Der Ausschuss des Dachverbandes hat die Problematik ausführlich diskutiert. Es wird festgestellt, dass der Dachverband sich dafür ausspricht, dass der Schutz der betreuten Personen im Gesundheits- und Sozialwesen oberste Priorität haben muss und es im Wertverständnis aller in diesem Ambiente arbeitenden Personen verankert sein muss, dass keine Risiken eingegangen werden sollen. Bei besonders gefährdeten Personen ist es also unverzichtbar, dass diese in jeder Hinsicht in abgesicherter Weise alle vorgesehenen Unterstützungen erhalten können. Damit dies möglich ist, müssen die betreffenden Mitarbeiter/innen aller Berufskategorien jede Maßnahme beachten, die dazu notwendig ist. Zur Art und Weise, wie die Impfverpflichtungen für bestimmte Berufsgruppen durch die römische Regierung festgelegt worden sind, äußert sich der Dachverband für Soziales und Gesundheit nicht, weil hier individuelle Entscheidungsansprüche und Erwerbsgrundlagen im Kontrast zu den Rechtsansprüchen der betreuten Personen stehen. Allerdings wird festgestellt, dass bereits bisher auch andere einschneidende Verpflichtungen und hohe ethische Ansprüche mit der Ausübung dieser Berufstätigkeiten bestehen.
Der Ausschuss des Dachverbandes hat die Problematik ausführlich diskutiert. Es wird festgestellt, dass der Dachverband sich dafür ausspricht, dass der Schutz der betreuten Personen im Gesundheits- und Sozialwesen oberste Priorität haben muss und es im Wertverständnis aller in diesem Ambiente arbeitenden Personen verankert sein muss, dass keine Risiken eingegangen werden sollen. Bei besonders gefährdeten Personen ist es also unverzichtbar, dass diese in jeder Hinsicht in abgesicherter Weise alle vorgesehenen Unterstützungen erhalten können. Damit dies möglich ist, müssen die betreffenden Mitarbeiter/innen aller Berufskategorien jede Maßnahme beachten, die dazu notwendig ist. Zur Art und Weise, wie die Impfverpflichtungen für bestimmte Berufsgruppen durch die römische Regierung festgelegt worden sind, äußert sich der Dachverband für Soziales und Gesundheit nicht, weil hier individuelle Entscheidungsansprüche und Erwerbsgrundlagen im Kontrast zu den Rechtsansprüchen der betreuten Personen stehen. Allerdings wird festgestellt, dass bereits bisher auch andere einschneidende Verpflichtungen und hohe ethische Ansprüche mit der Ausübung dieser Berufstätigkeiten bestehen.
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