03.05.2018
Stichtag: Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Verordnung in Kraft
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Was bedeutet das neue EU-Datenschutzrecht für die Vereine und wie bereitet man sich darauf vor? Neben rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen sind auch technische Aspekte zu berücksichtigen.
Das Thema Datenschutz ist für Vereine im Sozial- und Gesundheitsbereich von besonderer Bedeutung, da sensible Daten erhoben und genutzt werden. Wie dies in gesetzeskonformer Weise gemacht werden kann, war Inhalt eines Informationstreffens am 2. Mai 2018 im Blindenzentrum mit Dr. Stephan Kerschbaumer, von der IFK Consulting GmbH - Brixen.
Grundregeln des Datenschutzes mussten schon bisher von Verbänden und Vereinen eingehalten werden. Aber Europa ändert nun die Spielregeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten. Die Umstellungsfrist für die neue EU-Datenschutzverordnung endet am 25. Mai 2018. Bis dahin haben Vereine und Verbände noch Zeit ihre Mitgliederverwaltung, Datenbanken und Websites anzupassen. Wer dies nicht tut, riskiert Strafen.
Zur Panik besteht jedoch kein Anlass. Wichtig ist, rechtzeitig mit der Umstellung zu beginnen. Es empfiehlt sich, eine Prioritätenliste zu erstellen und der Reihe nach abzuarbeiten. Dann können Vereine und Verbände auch der neuen Verordnung gelassen entgegensehen. Der Dachverband hat nun bereits zwei Informationsveranstaltungen organisiert und es stehen nun zweisprachige Handreichungen mit Anleitungen und Textvorlagen für die notwendigen Arbeitsschritte zum Datenschutz in den Organisationen und Muster zur Verfügung.
Diese können beim Dachverband gegen einen Kostenbeitrag beantragt werden. Weiters werden Schulungen in deutscher Sprache am 25. Mai und in italienischer Sprache am 23. Mai angeboten, siehe Termine.
Durch die Datenschutz-Grundverordnung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, deshalb müssen die Vereine die Dokumentation und alle Rechtstexte zum Datenschutz anpassen. Die Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
Das Thema Datenschutz ist für Vereine im Sozial- und Gesundheitsbereich von besonderer Bedeutung, da sensible Daten erhoben und genutzt werden. Wie dies in gesetzeskonformer Weise gemacht werden kann, war Inhalt eines Informationstreffens am 2. Mai 2018 im Blindenzentrum mit Dr. Stephan Kerschbaumer, von der IFK Consulting GmbH - Brixen.
Grundregeln des Datenschutzes mussten schon bisher von Verbänden und Vereinen eingehalten werden. Aber Europa ändert nun die Spielregeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten. Die Umstellungsfrist für die neue EU-Datenschutzverordnung endet am 25. Mai 2018. Bis dahin haben Vereine und Verbände noch Zeit ihre Mitgliederverwaltung, Datenbanken und Websites anzupassen. Wer dies nicht tut, riskiert Strafen.
Zur Panik besteht jedoch kein Anlass. Wichtig ist, rechtzeitig mit der Umstellung zu beginnen. Es empfiehlt sich, eine Prioritätenliste zu erstellen und der Reihe nach abzuarbeiten. Dann können Vereine und Verbände auch der neuen Verordnung gelassen entgegensehen. Der Dachverband hat nun bereits zwei Informationsveranstaltungen organisiert und es stehen nun zweisprachige Handreichungen mit Anleitungen und Textvorlagen für die notwendigen Arbeitsschritte zum Datenschutz in den Organisationen und Muster zur Verfügung.
Diese können beim Dachverband gegen einen Kostenbeitrag beantragt werden. Weiters werden Schulungen in deutscher Sprache am 25. Mai und in italienischer Sprache am 23. Mai angeboten, siehe Termine.
Durch die Datenschutz-Grundverordnung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, deshalb müssen die Vereine die Dokumentation und alle Rechtstexte zum Datenschutz anpassen. Die Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
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