18.05.2018
Alles klar zum Datenschutz?
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Wenngleich die Grundlagen dafür von der Europäischen Union bereits vor zwei Jahren beschlossen wurden und bekannt waren, haben die meisten Unternehmen und auch die gemeinnützigen Organisationen erst spät festgestellt, dass hier Arbeit ansteht. Zwar gelten auch bis zum Stichtag am 25. Mai 2018 bereits umfangreiche Vorgaben zur Privacy, und die meisten Vereine haben entsprechende Vorkehrungen getroffen. Diese sind nun aber zu überprüfen und zu ergänzen. Ein unangenehmer Aspekt des Ganzen ist es, dass es Italien versäumt hat, ein entsprechendes Staatsgesetz bis zum 6. Mai zu erlassen. So bleiben verschiedene Unsicherheiten, was die Umsetzung der europäischen Vorgaben nicht erleichtert. Seitens des Dachverbands für Soziales und Gesundheit wurde mit Hilfe eines spezialisierten Unternehmens ein entsprechendes Paket an Anleitungen und Dokumentenvorlagen ausgearbeitet, welches die Mitglieds- und Partnerorganisationen gegen eine Kostenbeteiligung nutzen können. Zudem können sie Schulungsangebote und individuelle Beratungen über den Dachverband nutzen. In jeden Fall - und das betrifft alle - steht mit der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben eine beträchtliche Arbeit ins Haus, die jedenfalls weit über den 25. Mai hinaus schrittweise zu bewältigen sein wird. Den Bürger/innen soll es recht sein, denn letztlich geht es um den Schutz der persönlichen Daten und solche gibt es in allen gemeinnützigen Organisationen.
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