20.11.2019
Neuerungen im "Dritten Sektor": Viele offene Fragen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Der neue Kodex für den Dritten Sektor (GvD 117/17) hat große Bewegung in die gemeinnützigen Organisationen Südtirols gebracht. Zunächst war eine Frist für die Anpassung der Satzungen festgelegt worden, damit vorhandene Eintragungen in die Register für ehrenamtliche Organisationen oder als Organisationen zum Förderung des Gemeinwesens einen problemlosen Übergang in das neue Einheitsregister zulassen. Doch dieses neue Register ist weiterhin noch nicht aktiviert und die Frist für die Statutenanpassung wurde verschoben, zuletzt auf 30. Juni 2020. Doch es fehlen auch zahlreiche Ministerialrundschreiben, etwa zur Gestaltung der Buchhaltung oder des Versicherungsschutzes. Nicht zuletzt gibt es auch für die Funktion der neuen Kontrollorgane wenig Anleitungen, wie etwa die Übereinstimmung der Vereinstätigkeiten mit den gesetzlichen und statutarischen Vorgaben überprüft werden kann. Zudem stellt sich auch die Frage, inwiefern die Bestimmungen des GvD 231 mit dem entsprechenden Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell tatsächlich auch im Dritten Sektor anzuwenden und zu überprüfen sind.
Im Dachverband werden diese und weitere Fragen zu Rechtslage und Vorgaben für die gemeinnützigen Organisationen aufmerksam verfolgt und in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Fachdiensten wie dem Dienstleistungszentrum bzw. mit anderen Dachorganisationen vertieft, damit den Mitgliedsorganisationen fachliche Beratung geboten oder vermittelt werden kann.
Im Dachverband werden diese und weitere Fragen zu Rechtslage und Vorgaben für die gemeinnützigen Organisationen aufmerksam verfolgt und in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Fachdiensten wie dem Dienstleistungszentrum bzw. mit anderen Dachorganisationen vertieft, damit den Mitgliedsorganisationen fachliche Beratung geboten oder vermittelt werden kann.
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