03.04.2020
Neu: Das Bedecken von Mund und Nase beim Verlassen der eigenen Wohnung ist nun Pflicht für alle Menschen in Südtirol
Gesundheit
Die Maßnahmen zu Schutz vor dem Coronvirus laufen bis zum 13. April weiter. Mit einer Dringlichkeitsmaßnahme nimmt LH Kompatscher Anpassungen für Südtirol vor. Wer außer Haus ist, muss Nase und Mund bedecken
Neu ist, dass das Bedecken von Mund und Nase beim Verlassen der eigenen Wohnung Pflicht für alle Menschen in Südtirol ist. Dazu kann ein Schal, ein Schlauchtuch, ein Halstuch oder eine Maske verwendet werden. "Mund und Nase bedecken wird zur Bürgerpflicht. Es ist ein notwendiges und sichtbares Zeichen der Verantwortung, die wir füreinander tragen und nur eine der Gewohnheitsänderungen, die wir machen müssen, um die aktuelle Notsituation zu überwinden", unterstreicht der Landeshauptmann und verweist auf zahlreiche Studien von Experten, dass so das Ansteckungsrisiko wesentlich gesenkt werden könne. Dazu sollte weiterhin mindestens ein Meter Abstand von anderen Menschen gehalten werden, so der Landeshauptmann.
Bewegung im Freien: Gesundheitsschutz ist oberstes Gebot
Für die Bewegung im Freien wird in der Dringlichkeitsmaßnahme präzisiert, dass der Grundsatz "Schütze dich und andere" als wichtigstes Prinzip gilt. "Natürlich ist es für die physische und psychische Gesundheit wichtig, im Freien Luft zu schnappen. Allerdings ist dabei jede Nähe zu anderen Personen, mit denen man nicht unter einem Dach lebt, zu vermeiden", unterstreicht Kompatscher. Es gilt also weiterhin: Wer die eigene Wohnung verlässt, sollte allein unterwegs sein. Wie in der aktuellen Dringlichkeitsmaßnahme steht, dürfen beide Eltern die Kinder begleiten, sich allerdings sich nicht mit anderen Familien treffen. Bewegung und Sport sind - in einem Abstand von drei Metern von anderen Personen - erlaubt. Bei allen Bewegungen gilt weiterhin: Man darf nur in der Nähe des eigenen Zuhauses unterwegs sein. Eine Vorgabe des Abstands in Metern von der eigenen Wohnung ist in der Dringlichkeitsmaßnahme nicht enthalten. Gemeinden können allerdings eine Vorgabe dazu machen. Spiel- und Freizeitaktivitäten sind weiterhin nicht erlaubt. Parks und Spielplätze bleiben geschlossen. Auf Bänken im Freien darf man sich nicht hinsetzen. Die Ordnungskräfte werden weiterhin kontrollieren, wobei das Hauptaugenmerk bei der Einhaltung der Regeln auf dem Schutz der Gesundheit liegt.
Neu ist, dass das Bedecken von Mund und Nase beim Verlassen der eigenen Wohnung Pflicht für alle Menschen in Südtirol ist. Dazu kann ein Schal, ein Schlauchtuch, ein Halstuch oder eine Maske verwendet werden. "Mund und Nase bedecken wird zur Bürgerpflicht. Es ist ein notwendiges und sichtbares Zeichen der Verantwortung, die wir füreinander tragen und nur eine der Gewohnheitsänderungen, die wir machen müssen, um die aktuelle Notsituation zu überwinden", unterstreicht der Landeshauptmann und verweist auf zahlreiche Studien von Experten, dass so das Ansteckungsrisiko wesentlich gesenkt werden könne. Dazu sollte weiterhin mindestens ein Meter Abstand von anderen Menschen gehalten werden, so der Landeshauptmann.
Bewegung im Freien: Gesundheitsschutz ist oberstes Gebot
Für die Bewegung im Freien wird in der Dringlichkeitsmaßnahme präzisiert, dass der Grundsatz "Schütze dich und andere" als wichtigstes Prinzip gilt. "Natürlich ist es für die physische und psychische Gesundheit wichtig, im Freien Luft zu schnappen. Allerdings ist dabei jede Nähe zu anderen Personen, mit denen man nicht unter einem Dach lebt, zu vermeiden", unterstreicht Kompatscher. Es gilt also weiterhin: Wer die eigene Wohnung verlässt, sollte allein unterwegs sein. Wie in der aktuellen Dringlichkeitsmaßnahme steht, dürfen beide Eltern die Kinder begleiten, sich allerdings sich nicht mit anderen Familien treffen. Bewegung und Sport sind - in einem Abstand von drei Metern von anderen Personen - erlaubt. Bei allen Bewegungen gilt weiterhin: Man darf nur in der Nähe des eigenen Zuhauses unterwegs sein. Eine Vorgabe des Abstands in Metern von der eigenen Wohnung ist in der Dringlichkeitsmaßnahme nicht enthalten. Gemeinden können allerdings eine Vorgabe dazu machen. Spiel- und Freizeitaktivitäten sind weiterhin nicht erlaubt. Parks und Spielplätze bleiben geschlossen. Auf Bänken im Freien darf man sich nicht hinsetzen. Die Ordnungskräfte werden weiterhin kontrollieren, wobei das Hauptaugenmerk bei der Einhaltung der Regeln auf dem Schutz der Gesundheit liegt.
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