26.05.2025
AEB: Inklusion ist kein „Kann“, Inklusion ist ein „Muss“!
Dachverband Mitgliedsorganisationen
Eltern- und Selbstvertreter/innen müssen in die Schullandesbeiräte!
Der Verein AEB – Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung VFG schlägt Alarm: Im Sammelgesetz zur Schulorganisation können Eltern von Schüler/innen mit Behinderungen und Selbstvertreter/innen laut aktuellem Wortlaut der 1. Gesetzgebungskommission lediglich aufgenommen werden. Was nach Bürokratenlyrik klingt, ist in Wahrheit ein Freifahrtschein dafür, die Betroffenen außen vor zu lassen. „Wer Inklusion ernst meint, braucht keine Gnade, sondern Gesetzeskraft und Mitsprache,“ so Angelika Stampfl, Präsidentin des AEB.
Worum geht es?
• Der Landesbeirat der Schüler/innen und der Landesbeirat der Eltern sollen je ein zusätzliches stimmberechtigtes Mitglied kooptieren dürfen – wahlweise einen betroffenen Elternteil bzw. einen Jugendlichen mit Behinderung.
• Der Schlüsselbegriff in diesem Gesetzesentwurf lautet jedoch: „können“. Das macht aus einem Menschenrecht eine Option – und aus echter Teilhabe ein Glücksspiel.
Die Forderung an Politik und Öffentlichkeit
1. „Kann“ raus, „muss“ rein! Eltern- und Selbstvertreter/innen müssen verbindlich in beide Beiräte aufgenommen werden, so wie es der Landtag bereits beschlossen hatte.
2. Kein Inklusionsmarketing ohne Mitspracherecht. Betroffene gehören vom ersten Tag an den Tisch, nicht in die Zuschauerrolle.
Der Verein AEB – Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung VFG schlägt Alarm: Im Sammelgesetz zur Schulorganisation können Eltern von Schüler/innen mit Behinderungen und Selbstvertreter/innen laut aktuellem Wortlaut der 1. Gesetzgebungskommission lediglich aufgenommen werden. Was nach Bürokratenlyrik klingt, ist in Wahrheit ein Freifahrtschein dafür, die Betroffenen außen vor zu lassen. „Wer Inklusion ernst meint, braucht keine Gnade, sondern Gesetzeskraft und Mitsprache,“ so Angelika Stampfl, Präsidentin des AEB.
Worum geht es?
• Der Landesbeirat der Schüler/innen und der Landesbeirat der Eltern sollen je ein zusätzliches stimmberechtigtes Mitglied kooptieren dürfen – wahlweise einen betroffenen Elternteil bzw. einen Jugendlichen mit Behinderung.
• Der Schlüsselbegriff in diesem Gesetzesentwurf lautet jedoch: „können“. Das macht aus einem Menschenrecht eine Option – und aus echter Teilhabe ein Glücksspiel.
Die Forderung an Politik und Öffentlichkeit
1. „Kann“ raus, „muss“ rein! Eltern- und Selbstvertreter/innen müssen verbindlich in beide Beiräte aufgenommen werden, so wie es der Landtag bereits beschlossen hatte.
2. Kein Inklusionsmarketing ohne Mitspracherecht. Betroffene gehören vom ersten Tag an den Tisch, nicht in die Zuschauerrolle.
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