06.10.2025
Wichtige Erinnerung für alle im RUNTS eingeschriebenen Vereine
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Mit dem am 15. September 2025 im Amtsblatt veröffentlichten Dekret zur Kontrolle des Dritten Sektors rückt die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen für Vereine stärker in den Fokus. Das Dekret sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen dienen sollen. Dazu gehört insbesondere die regelmäßige Aktualisierung und Hinterlegung von Daten und Dokumenten im RUNTS-Portal.
Entsprechende Kontrollen wurden angekündigt, deshalb erinnert der Dachverband für Soziales und Gesundheit alle im nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragenen Organisationen daran, ihre Pflichten fristgerecht zu erfüllen.
Fristen und Pflichten im Überblick
- Datenaktualisierung: Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres müssen Vereine ihre Mitgliederzahlen, die Anzahl der Freiwilligen, Angestellten sowie arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisse melden. Als Bezugszeitpunkt gilt jeweils der 31. Dezember des Vorjahres.
- Jahresabschluss: Falls gesetzlich vorgesehen, ist die Bilanz bzw. der Jahresabschluss mit den vorgeschriebenen Modellen jährlich zu hinterlegen.
- Fundraisingbericht: Wurde gelegentliches Fundraising betrieben, muss ein entsprechender Bericht innerhalb von 180 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.
- Änderungen mitteilen: Änderungen von Daten oder Dokumenten etwa der Satzung, Besetzung von Organen oder anderen relevanten Dokumenten müssen innerhalb von 30 Tagen im Portal gemeldet werden.
Wichtig: Vereine, die im Runts eingeschrieben sind, aber noch nie eingestiegen sind, müssen einen ersten Änderungsantrag stellen, dieser kann nur vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Dabei müssen alle Daten eingetragen werden. Erst nach dieser Erstmeldung können auch andere im Runts-Portal eingetragene Verwalter Änderungsanträge einreichen.
Wir möchten alle Vereine, die im Runts eingeschrieben sind, daran erinnern diesen Verpflichtungen nachzukommen. Falls ein Verein Hilfe benötigt, kann er sich gerne an den Dachverband für Soziales und Gesundheit unter folgender Telefonnummer melden: 0471 1390063.
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