27.01.2026
Nachruf: zum Gedenken an Prof. Paolo Cendon
Dachverband für Soziales und GesundheitAls Dachverband hatten wir wiederholt mit Prof. Cendon zu tun, konnten ihn kennenlernen, mit ihm diskutieren und ihn auch einige Male als Gast in Bozen auf Fachveranstaltungen und Tagungen begrüßen. Als Jurist und Wissenschaftler von außergewöhnlichem Rang gilt er als Vater des italienischen Gesetzes Nr. 6/2004 zur Sachwalterschaft. Mit dieser Reform hat er das italienische Zivilrecht nachhaltig geprägt und ein neues Verständnis der rechtlichen Schutzmaßnahmen eingeführt, das die Person in den Mittelpunkt stellt. Er hat Wege eröffnet, die uns heute selbstverständlich erscheinen, damals jedoch Mut, Sensibilität und ein tiefes Vertrauen in den Menschen erforderten. Mit seinem Denken und Wirken hat er Maßstäbe gesetzt, die weit über die juristische Fachwelt hinausreichen.
Die Sachwalterschaft ist eine große Errungenschaft, denn sie dient zum Schutz von Menschen, die sich in besonders schwierigen Lebensumständen befinden, und in ihren autonomen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Bis dahin sah das Gesetz in solchen Fällen nur die Entmündigung oder Teilentmündigung vor. Die Sachwalterschaft unterscheidet sich von der Entmündigung und Teilentmündigung wesentlich. Das Ziel dieser Schutzmaßnahme ist die Vertretung oder die Unterstützung der Person bei der Ausführung von konkreten Handlungen, wobei die Handlungsfähigkeit jedoch möglichst wenig eingeschränkt werden soll. Die Entscheidungen, die für sie getroffen werden, sollen effektiv ihren Wünschen und Bedürfnissen Rechnung tragen.
Im Bild, Prof. Paolo Cendon auf unserer Tagung zur Sachwalterschaft im Oktober 2018
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