29.05.2026
Wichtige Fristen: Stichtag 30. Juni beachten
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Veröffentlichung von Beiträgen und wirtschaftliche Beziehungen mit öffentlichen Verwaltungen
Laut Staatsgesetz Nr. 124 vom 04.08.2017 zur Transparenzpflicht müssen Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres, die von öffentlichen Verwaltungen gewährten Zuschüsse, Subventionen, Beihilfen, Vergünstigungen, Beiträge oder Unterstützungen in Form von Geld- oder Sachleistungen, welche im vergangenen Geschäftsjahr eingegangen sind, veröffentlichen, wenn diese mindestens 10.000 Euro betragen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der eigenen Website und alternativ über die Website des Verbandsnetzes, dem sie angehören.Bei Bedarf bietet der Dachverband seinen Mitgliedsorganisationen die entsprechende Veröffentlichung auf seiner Webseite an.
Hinterlegung des Jahresabschlusses im nationalen Einheitsregister RUNTS
Körperschaften des Dritten Sektors, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind, sind verpflichtet innerhalb 30. Juni eines jeden Jahres den genehmigten Jahresabschluss laut Vorgabe des Ministerialdekrets vom 05.03.2020 im RUNTS Portal zu hinterlegen.Aktualisierung der Daten im nationalen Einheitsregister RUNTS
Körperschaften des Dritten Sektors sind verpflichtet, innerhalb 30. Juni jeden Jahres die Daten (Mitgliedsorganisationen, Anzahl der Mitglieder, der Freiwilligen sowie Arbeitnehmer/innen und arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitende) zum 31. Dezember des Vorjahres zu aktualisieren. Zudem müssen laut Ministerialdekret Nr. 2 vom 13. Jänner 2026 die Mitgliedschaften bei Körperschaften des Dritten Sektors (z.B. beim eigenen Dachverband, wenn dieser im Runts eingetragen ist oder beim DZE Südtirol) im Runts angegeben und mit einer Bestätigung nachgewiesen werden. Diese Daten müssen nur dann aktualisiert werden, wenn es Änderungen gegeben hat.Jährliche Verpflichtungen der juristischen Person
Anerkannte Vereine und Stiftungen, welche im Landesregister der juristischen Personen eingetragen sind, müssen jährlich innerhalb 30. Juni folgende Unterlagen beim Landesamt für Freiwilligenwesen und Solidarität einreichen:- Tätigkeitsbericht
- von der Vollversammlung genehmigte Rechnungslegung und, falls vorhanden, den Bericht der Rechnungsprüfer
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