28.07.2026
Urteil des Kassationsgerichts: Unterrichtszeit eines Schülers mit Behinderung oder eines Kindergartenkinds darf nicht aufgrund fehlender Ressourcen oder organisatorischer Schwierigkeiten verkürzt werden
Dachverband für Soziales und GesundheitMit dem Urteil Nr. 23363 vom 16. Juli 2026 bekräftigt der italienische Kassationsgerichtshof einen Grundsatz von großer Bedeutung für das Recht auf schulische Inklusion: Die Unterrichtszeit eines Schülers mit Behinderung oder eines Kindergartenkinds darf nicht aufgrund fehlender Ressourcen oder organisatorischer Schwierigkeiten der Schule verkürzt werden.
Die Frage, die in der Praxis für Familien und Bildungseinrichtungen häufig eine große Herausforderung darstellt, erhält damit einen eindeutigen und verbindlichen Rahmen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
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