03.11.2016
Berlin: "World Congress on adult Guardianship" - Weltkongress zum Betreuungsrecht
Dachverband für Soziales und GesundheitSachwalterschaft
"Minimale Intervention, maximale Autonomie": Diese Philosophie ist die Basis der rechtlichen Reformen des Erwachsenenschutzes von Menschen mit Behinderung in zahlreichen europäischen Staaten.
Vom 14. Bis 17. September fand in Berlin der 4. Weltkongress zum Betreuungsrecht statt. Fachleute, Forscher, Sozialarbeiter und Vertreter von NonProfit-Organisationen und öffentlicher Einrichtungen tauschten sich darüber aus, welche Formen der Unterstützung im Bereich Sachwalterschaft den betroffenen Menschen mit Behinderung, ihren Familien und den Freiwilligen geboten werden.
Beim Weltkongress, mit über 400 Teilnehmern aus 30 verschiedenen Ländern hielt Dr.in Roberta Rigamonti, Direktorin des Vereins für Sachwalterschaft und gleichzeitig Leiterin der Dienststelle für Sachwalterschaft im Dachverband für Soziales und Gesundheit ein Referat zur geltenden rechtlichen Regelung des Schutzes von schutzbedürftigen Personen in Italien. Sie analysierte welche Organisationen sich mit dem Thema Sachwalterschaft in Südtirol und Italien befassen, und welche Instrumente den betroffenen Familien zur Unterstützung geboten werden. Rigamonti war übrigens die einzige italienische Vertretung die zum Kongress eingeladen war.
Fragen der Gleichheit und der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderung werden durch die Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geregelt, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet worden sind.
Leider ist Italien bei der Umsetzung dieser UN-Konvention im Rückstand, vor allem weil in der italienischen Rechtsordnung nach wie vor Maßnahmen wie die Entmündigung und Bevormundung sehr häufig Anwendung finden, also Maßnahmen die die autonome Handlungsfähigkeit der betroffenen Menschen mit Behinderung völlig aufhebt.
Der nächste Weltkongress wird 2018 in Seoul stattfinden.
Vom 14. Bis 17. September fand in Berlin der 4. Weltkongress zum Betreuungsrecht statt. Fachleute, Forscher, Sozialarbeiter und Vertreter von NonProfit-Organisationen und öffentlicher Einrichtungen tauschten sich darüber aus, welche Formen der Unterstützung im Bereich Sachwalterschaft den betroffenen Menschen mit Behinderung, ihren Familien und den Freiwilligen geboten werden.
Beim Weltkongress, mit über 400 Teilnehmern aus 30 verschiedenen Ländern hielt Dr.in Roberta Rigamonti, Direktorin des Vereins für Sachwalterschaft und gleichzeitig Leiterin der Dienststelle für Sachwalterschaft im Dachverband für Soziales und Gesundheit ein Referat zur geltenden rechtlichen Regelung des Schutzes von schutzbedürftigen Personen in Italien. Sie analysierte welche Organisationen sich mit dem Thema Sachwalterschaft in Südtirol und Italien befassen, und welche Instrumente den betroffenen Familien zur Unterstützung geboten werden. Rigamonti war übrigens die einzige italienische Vertretung die zum Kongress eingeladen war.
Fragen der Gleichheit und der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderung werden durch die Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geregelt, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet worden sind.
Leider ist Italien bei der Umsetzung dieser UN-Konvention im Rückstand, vor allem weil in der italienischen Rechtsordnung nach wie vor Maßnahmen wie die Entmündigung und Bevormundung sehr häufig Anwendung finden, also Maßnahmen die die autonome Handlungsfähigkeit der betroffenen Menschen mit Behinderung völlig aufhebt.
Der nächste Weltkongress wird 2018 in Seoul stattfinden.
zurück