21.11.2016
Plattform zum Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2016
Dachverband Mitgliedsorganisationen
Die Verabschiedung der UN- Kinderrechtskonvention jährt sich heuer zum 27. Mal. Die Kinderrechtsorganisation der UNO hat den Inhalt der Konvention in 10 Grundrechten zusammengefasst.
Die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende weist zum Tag der Kinderrechte auf vier Grundrechte hin, die Kindern von Alleinerziehenden oft nicht entsprechend gewährt werden, da Alleinerziehende besonders von Armut bedroht sind und sie deshalb häufig von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden. Die Kinderrechtskonvention weist aber jedoch genau daraufhin, wie wichtig zu einer menschenwürdigen Entwicklung der Schutz vor Ausgrenzung und die Teilhabe an Freizeitaktivitäten sind. Hierfür steht das Grundrecht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht und das Grundrecht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
Alleinerziehende haben oft eine Trennung hinter sich, die häufig nicht ohne Streit und zum Teil mit heftigen Auseinandersetzungen vollzogen wird. Kinder werden da hineingezogen und leiden, besonders wenn öffentliche Stellen und Gerichte inkompetent handeln und Kindern kein Mitspracherecht gewähren. Das Grundrecht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens zeigt deutlich auf, was Kinder wirklich brauchen.
Abschließend möchten wir das Grundrecht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause aufgreifen. Viel zu häufig wird Eltern sowie alleinerziehenden Müttern und Vätern in Südtirol durch öffentliche Stellen die elterliche Fürsorge abgesprochen, indem ihnen gedroht wird, die Kinder aus der Familie herauszunehmen anstand sie adäquat zu unterstützen.
In der Praxis heißt das, Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen – siehe Wikipedia/zehn Grundrechte.
Die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende weist zum Tag der Kinderrechte auf vier Grundrechte hin, die Kindern von Alleinerziehenden oft nicht entsprechend gewährt werden, da Alleinerziehende besonders von Armut bedroht sind und sie deshalb häufig von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden. Die Kinderrechtskonvention weist aber jedoch genau daraufhin, wie wichtig zu einer menschenwürdigen Entwicklung der Schutz vor Ausgrenzung und die Teilhabe an Freizeitaktivitäten sind. Hierfür steht das Grundrecht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht und das Grundrecht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
Alleinerziehende haben oft eine Trennung hinter sich, die häufig nicht ohne Streit und zum Teil mit heftigen Auseinandersetzungen vollzogen wird. Kinder werden da hineingezogen und leiden, besonders wenn öffentliche Stellen und Gerichte inkompetent handeln und Kindern kein Mitspracherecht gewähren. Das Grundrecht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens zeigt deutlich auf, was Kinder wirklich brauchen.
Abschließend möchten wir das Grundrecht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause aufgreifen. Viel zu häufig wird Eltern sowie alleinerziehenden Müttern und Vätern in Südtirol durch öffentliche Stellen die elterliche Fürsorge abgesprochen, indem ihnen gedroht wird, die Kinder aus der Familie herauszunehmen anstand sie adäquat zu unterstützen.
In der Praxis heißt das, Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen – siehe Wikipedia/zehn Grundrechte.
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