28.02.2018
Erst 2019 Verpflichtung zur Veröffentlichung öffentlicher Beiträge
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen müssen die ab 2018 erhaltenen öffentlichen Beiträge künftig online veröffentlichen. Die Verpflichtung gilt ab Februar 2019.
In diesen Tagen haben verschiedene öffentliche Körperschaften über das Gesetz 124 vom 4. August 2017 (Legge sulla concorrenza) informiert; dieses sieht vor, dass Beiträge, die von Körperschaften gewährt werden, veröffentlicht werden müssen. Die bisher zirkulierendgen Informationen waren ungenau, verwirrend und häufig widersprüchlich.
Ein Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik hat nun Klarheit geschaffen. Die Verpflichtung zur Online-Veröffentlichung gilt ab Februar 2019.
In diesen Tagen haben verschiedene öffentliche Körperschaften über das Gesetz 124 vom 4. August 2017 (Legge sulla concorrenza) informiert; dieses sieht vor, dass Beiträge, die von Körperschaften gewährt werden, veröffentlicht werden müssen. Die bisher zirkulierendgen Informationen waren ungenau, verwirrend und häufig widersprüchlich.
Ein Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik hat nun Klarheit geschaffen. Die Verpflichtung zur Online-Veröffentlichung gilt ab Februar 2019.
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