22.05.2019
Sozialdienst Over 28 – Beantragung innerhalb 31.07.19
Freiwilligenarbeit
Mit Wohnsitz in Südtirol und italienischer Staatsbürgerschaft oder eines EU-Mitgliedstaates.
Der freiwillige Sozialdienst bietet Erwachsenen, auch älteren Menschen, die Möglichkeit, ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten.
Ziel ist es, mit diesem Dienst den Einsatz der Erwachsenen ab 29 Jahren aufzuwerten und ihnen die Gelegenheit zu bieten, auch auf diesem Weg einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung unseres Landes zu leisten. Der Träger, der beabsichtigt freiwillig Sozialdienstleistende einzusetzen, reicht beim Amt für Kabinettsangelegenheiten jeweils bis zum 28. Februar und 31. Juli einen entsprechenden Antrag ein.
Die Dauer des freiwilligen Sozialdienstes ist mit 8, 16, 24 oder maximal 32 Monate festgelegt. Die monatliche Spesenrückvergütung für den freiwilligen Sozialdienst wird von der Landesregierung festgelegt. Für das Jahr 2019 gelten folgende Beträge: 300,00 € netto bei 15 Stunden pro Woche; 360,00 € netto bei 20 Stunden pro Woche; 400,00 € netto bei 30 Stunden pro Woche.
Die interessierten Freiwilligen müssen sich direkt bei den Organisationen oder Körperschaften wenden.
Info: Ufficio Affari di Gabinetto, tel. 0471 412130, info@provincia.bz.it
Der freiwillige Sozialdienst bietet Erwachsenen, auch älteren Menschen, die Möglichkeit, ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten.
Ziel ist es, mit diesem Dienst den Einsatz der Erwachsenen ab 29 Jahren aufzuwerten und ihnen die Gelegenheit zu bieten, auch auf diesem Weg einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung unseres Landes zu leisten. Der Träger, der beabsichtigt freiwillig Sozialdienstleistende einzusetzen, reicht beim Amt für Kabinettsangelegenheiten jeweils bis zum 28. Februar und 31. Juli einen entsprechenden Antrag ein.
Die Dauer des freiwilligen Sozialdienstes ist mit 8, 16, 24 oder maximal 32 Monate festgelegt. Die monatliche Spesenrückvergütung für den freiwilligen Sozialdienst wird von der Landesregierung festgelegt. Für das Jahr 2019 gelten folgende Beträge: 300,00 € netto bei 15 Stunden pro Woche; 360,00 € netto bei 20 Stunden pro Woche; 400,00 € netto bei 30 Stunden pro Woche.
Die interessierten Freiwilligen müssen sich direkt bei den Organisationen oder Körperschaften wenden.
Info: Ufficio Affari di Gabinetto, tel. 0471 412130, info@provincia.bz.it
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