12.06.2025
Unterstützungsleistung des Landes für ältere Menschen mit niedrigen Renten: ISEE-Erklärung bei CAFs innerhalb September abgeben
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Zusätzliche Leistung für Bezieherinnen und Bezieher von Renten und Sozialgeldern ab 65 Jahren mit einer ISEE von maximal 20.000 Euro.
Das Land Südtirol hat eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen eingeführt, die im Land ansässig sind. Die neue Leistung steht Personen ab einem Alter von 65 Jahren zu, die eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF oder eine Sozialrente, das Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder einer Hausfrauenrente von maximal 1.000 Euro brutto monatlich beziehen und eine ISEE von maximal 20.000 Euro vorweisen.
„Die Unterstützungsleistung des Landes ist ein wichtiger Schritt, um älteren Menschen mit niedriger Rente konkret unter die Arme zu greifen“, unterstreicht Landesrätin Rosmarie Pamer.
Um diese Unterstützungsleistung zu erhalten, müssen interessierte Seniorinnen und Senioren innerhalb 30. September 2025 die ISEE-Erklärung bei einem Steuerbeistandszentrum (CAF) abgeben; es ist kein eigenes Ansuchen notwendig. Wenn alle obgenannten Voraussetzungen gegeben sind, wird das INPS/NISF die Unterstützungsleistung im November 2025 auszahlen.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit begrüßt die Einführung der neuen Leistung einer Unterstützung für ältere Menschen mit einer niedrigen Rente, die den Betroffenen schnell und möglichst unbürokratisch hilft und hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahme weitere Vorschläge gemacht, mit Blick auf die unterschiedlichen Personengruppen, die ebenfalls nur knapp oder gar nicht mit dem Einkommen über die Runden kommen, aber nicht Adressaten der gegenständlichen Maßnahmen sind, etwa Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder/und einer Behinderung.
Das Land Südtirol hat eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen eingeführt, die im Land ansässig sind. Die neue Leistung steht Personen ab einem Alter von 65 Jahren zu, die eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF oder eine Sozialrente, das Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder einer Hausfrauenrente von maximal 1.000 Euro brutto monatlich beziehen und eine ISEE von maximal 20.000 Euro vorweisen.
„Die Unterstützungsleistung des Landes ist ein wichtiger Schritt, um älteren Menschen mit niedriger Rente konkret unter die Arme zu greifen“, unterstreicht Landesrätin Rosmarie Pamer.
Um diese Unterstützungsleistung zu erhalten, müssen interessierte Seniorinnen und Senioren innerhalb 30. September 2025 die ISEE-Erklärung bei einem Steuerbeistandszentrum (CAF) abgeben; es ist kein eigenes Ansuchen notwendig. Wenn alle obgenannten Voraussetzungen gegeben sind, wird das INPS/NISF die Unterstützungsleistung im November 2025 auszahlen.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit begrüßt die Einführung der neuen Leistung einer Unterstützung für ältere Menschen mit einer niedrigen Rente, die den Betroffenen schnell und möglichst unbürokratisch hilft und hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahme weitere Vorschläge gemacht, mit Blick auf die unterschiedlichen Personengruppen, die ebenfalls nur knapp oder gar nicht mit dem Einkommen über die Runden kommen, aber nicht Adressaten der gegenständlichen Maßnahmen sind, etwa Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder/und einer Behinderung.
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