11.12.2025
Auf dem Weg zur Genehmigung der Leitlinien zur Ko-Programmierung und Ko-Projektierung
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Am 2. Dezember 2025 fand ein wichtiges Online-Treffen statt, das vom Dachverband für Soziales und Gesundheit gemeinsam mit der Landesabteilung Soziales der Autonomen Provinz Bozen organisiert wurde. Ziel war es, den Entwurf der Leitlinien zur Ko-Programmierung und Ko-Projektierung vor deren bevorstehender Genehmigung durch die Landesregierung zu diskutieren.
Teilnehmer/innen des Treffens waren die Direktorin der Abteilung Sozialpolitik, Michela Trentini, Vertreter des Dachverbandes, sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Einrichtungen des Dritten Sektors.
Nach den Grußworten konzentrierte sich die Veranstaltung auf die Vorstellung und anschließende Diskussion des Dokuments. Direktorin Michela Trentini erläuterte die zentralen Punkte der Leitlinien, die auf dem Landesgesetz Nr. 7/2025 beruhen und die Partnerschaft zwischen Landesinstitutionen und Organisationen des Dritten Sektors fördern. Ziel ist eine strukturierte Zusammenarbeit, die auf Transparenz, Gleichbehandlung, Partizipation und Ergebnisorientierung mit Blick auf die soziale Wirkung basiert. Die Verfahren der Ko-Programmierung und Ko-Projektierung unterscheiden sich deutlich von klassischen Ausschreibungen, da sie auf die komplexen sozialen Bedürfnisse eingehen, die die Verwaltung allein nicht bewältigen kann. Besonders hervorgehoben wurden die Bewertung der Ergebnisse und die Messung der sozialen Wirkung als zentrale Elemente. Es wurde klargestellt, dass die Beteiligung der Organisationen des Dritten Sektors nicht zwingend finanzieller Natur sein muss, sondern auch durch Kompetenzen, Freiwilligenarbeit und Netzwerke erfolgen kann.
Die anschließende Diskussion ermöglichte es, technische und operative Fragen, die im Vorfeld vom Dachverband gesammelt worden waren, zu klären und den Teilnehmenden Raum für eigene Fragen zu geben. Der Austausch wurde als konstruktiv bewertet, und die gesammelten Beiträge waren hilfreich für die endgültige Überarbeitung des Textes im Hinblick auf seine baldige Genehmigung.
Die neuen Leitlinien werden den öffentlichen Verwaltungen und Organisationen wichtige Hinweise geben, um den Einsatz gemeinschaftlicher Verwaltungsinstrumente zu fördern und eine breitere Beteiligung der Einrichtungen des Dritten Sektors bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Gemeinwohls – insbesondere im sozialen Bereich – zu ermöglichen.
Teilnehmer/innen des Treffens waren die Direktorin der Abteilung Sozialpolitik, Michela Trentini, Vertreter des Dachverbandes, sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Einrichtungen des Dritten Sektors.
Nach den Grußworten konzentrierte sich die Veranstaltung auf die Vorstellung und anschließende Diskussion des Dokuments. Direktorin Michela Trentini erläuterte die zentralen Punkte der Leitlinien, die auf dem Landesgesetz Nr. 7/2025 beruhen und die Partnerschaft zwischen Landesinstitutionen und Organisationen des Dritten Sektors fördern. Ziel ist eine strukturierte Zusammenarbeit, die auf Transparenz, Gleichbehandlung, Partizipation und Ergebnisorientierung mit Blick auf die soziale Wirkung basiert. Die Verfahren der Ko-Programmierung und Ko-Projektierung unterscheiden sich deutlich von klassischen Ausschreibungen, da sie auf die komplexen sozialen Bedürfnisse eingehen, die die Verwaltung allein nicht bewältigen kann. Besonders hervorgehoben wurden die Bewertung der Ergebnisse und die Messung der sozialen Wirkung als zentrale Elemente. Es wurde klargestellt, dass die Beteiligung der Organisationen des Dritten Sektors nicht zwingend finanzieller Natur sein muss, sondern auch durch Kompetenzen, Freiwilligenarbeit und Netzwerke erfolgen kann.
Die anschließende Diskussion ermöglichte es, technische und operative Fragen, die im Vorfeld vom Dachverband gesammelt worden waren, zu klären und den Teilnehmenden Raum für eigene Fragen zu geben. Der Austausch wurde als konstruktiv bewertet, und die gesammelten Beiträge waren hilfreich für die endgültige Überarbeitung des Textes im Hinblick auf seine baldige Genehmigung.
Die neuen Leitlinien werden den öffentlichen Verwaltungen und Organisationen wichtige Hinweise geben, um den Einsatz gemeinschaftlicher Verwaltungsinstrumente zu fördern und eine breitere Beteiligung der Einrichtungen des Dritten Sektors bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Gemeinwohls – insbesondere im sozialen Bereich – zu ermöglichen.
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