18.05.2026
Ab 2027 mehr Entgelt für Menschen mit Behinderung in Werkstätten, Arbeitsintegrations- und Beschäftigungsprojekten
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Die Landesregierung hat am 8. Mai eine Erhöhung der Entlohnung für Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen beschlossen. Ab 1. Jänner 2027 steigt das Vollzeit-Entgelt in Arbeitsintegrations- und Beschäftigungsprojekten um rund 33% von 492 auf 650 Euro. Auch in Werkstätten und Diensten wird das Entgelt angehoben – von bisher 410 auf künftig 585 Euro monatlich. Für die Umsetzung sind bis 2029 jährlich rund 1,8 Millionen Euro vorgesehen.
Von dieser Erhöhung profitieren aktuell etwas mehr als 1500 Betroffene. Im Jahr 2025 haben 156 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitseingliederung und 360 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung genutzt. Gleichzeitig waren 1008 Betroffene in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen beschäftigt.
Von dieser Erhöhung profitieren aktuell etwas mehr als 1500 Betroffene. Im Jahr 2025 haben 156 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitseingliederung und 360 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung genutzt. Gleichzeitig waren 1008 Betroffene in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen beschäftigt.
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