10.09.2026
Projekt SEEDS: Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Südtirol gilt in Italien im Bereich Menschen mit Behinderungen als sehr fortschrittlich, dennoch gibt es nach wie vor erhebliche kritische Aspekte, insbesondere, wenn das Verhältnis zwischen Behinderung und Geschlecht betrachtet wird.
Mit diesem Schwerpunkt beschäftigt sich das Projekt SEEDS – Soziale Teilhabe und Gleichstellung in Bezug auf Behinderung und Gender in Südtirol, das vom Institut für Minderheitenrechte von Eurac Research durchgeführt wird. Auch der Dachverband war in das Projekt eingebunden und hat die Mitgliedsorganisationen eingeladen, an qualitativen Interviews teilzunehmen, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt sowie den sexuellen und reproduktiven Rechten von Menschen mit Behinderungen befassten.
Anfang September wurde nun ein erster Projektbericht veröffentlicht, der eine Analyse des normativen Rahmens der Autonomen Provinz Bozen in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthält. Die Analyse (https://www.eurac.edu/it/news/istituto-sui-diritti-delle-minoranze/seeds-project-report) zeigt ein fortschrittliches System, das sich stark an den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) orientiert. Das Landesgesetz Nr. 7/2015 stellt dabei einen wichtigen Schritt vom fürsorglichen Ansatz hin zu einem Modell dar, das auf Rechten, Teilhabe, Selbstbestimmung und individueller Lebensplanung basiert.
Neben diesen Stärken werden jedoch auch einige Schwachstellen deutlich. Die wichtigste betrifft das Fehlen einer ausdrücklich integrierten Geschlechterperspektive in der Landesgesetzgebung. Obwohl Bestimmungen zu Familie, Gesundheit und persönlicher Autonomie vorgesehen sind, erkennt das Gesetz Frauen mit Behinderungen nicht ausdrücklich als Personengruppe an, die besonderen Formen von Diskriminierung ausgesetzt ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Thema Gewalt, denn Frauen mit Behinderungen sind stärker von Missbrauch, Abhängigkeit und Isolation betroffen. Der rechtliche Rahmen auf Landesebene verfügt jedoch noch nicht über ausreichend strukturierte Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Barrierefreiheit der Dienste, Schulung von Fachkräften und systematische Datenerhebung.
Der Bericht stellt einen Vergleich mit anderen europäischen Ländern wie Spanien, Deutschland und Österreich an und zeigt auf, wie die Integration der Geschlechterperspektive, die Gewaltprävention, die Datenerhebung sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften durch spezifischere gesetzliche und programmatische Instrumente gestärkt werden können.
Zusammengefasst verfügt Südtirol über eine solide rechtliche Grundlage. Es erscheint jedoch notwendig, deren Umsetzung weiter zu festigen, indem die Geschlechterperspektive stärker integriert, Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt ausgebaut, Monitoring-Systeme verbessert und die Zugänglichkeit der Dienste erhöht werden. Diese Maßnahmen würden es ermöglichen, die bereits anerkannten Grundsätze in konkret wahrnehmbare Rechte für alle Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Mit diesem Schwerpunkt beschäftigt sich das Projekt SEEDS – Soziale Teilhabe und Gleichstellung in Bezug auf Behinderung und Gender in Südtirol, das vom Institut für Minderheitenrechte von Eurac Research durchgeführt wird. Auch der Dachverband war in das Projekt eingebunden und hat die Mitgliedsorganisationen eingeladen, an qualitativen Interviews teilzunehmen, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt sowie den sexuellen und reproduktiven Rechten von Menschen mit Behinderungen befassten.
Anfang September wurde nun ein erster Projektbericht veröffentlicht, der eine Analyse des normativen Rahmens der Autonomen Provinz Bozen in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthält. Die Analyse (https://www.eurac.edu/it/news/istituto-sui-diritti-delle-minoranze/seeds-project-report) zeigt ein fortschrittliches System, das sich stark an den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) orientiert. Das Landesgesetz Nr. 7/2015 stellt dabei einen wichtigen Schritt vom fürsorglichen Ansatz hin zu einem Modell dar, das auf Rechten, Teilhabe, Selbstbestimmung und individueller Lebensplanung basiert.
Neben diesen Stärken werden jedoch auch einige Schwachstellen deutlich. Die wichtigste betrifft das Fehlen einer ausdrücklich integrierten Geschlechterperspektive in der Landesgesetzgebung. Obwohl Bestimmungen zu Familie, Gesundheit und persönlicher Autonomie vorgesehen sind, erkennt das Gesetz Frauen mit Behinderungen nicht ausdrücklich als Personengruppe an, die besonderen Formen von Diskriminierung ausgesetzt ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Thema Gewalt, denn Frauen mit Behinderungen sind stärker von Missbrauch, Abhängigkeit und Isolation betroffen. Der rechtliche Rahmen auf Landesebene verfügt jedoch noch nicht über ausreichend strukturierte Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Barrierefreiheit der Dienste, Schulung von Fachkräften und systematische Datenerhebung.
Der Bericht stellt einen Vergleich mit anderen europäischen Ländern wie Spanien, Deutschland und Österreich an und zeigt auf, wie die Integration der Geschlechterperspektive, die Gewaltprävention, die Datenerhebung sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften durch spezifischere gesetzliche und programmatische Instrumente gestärkt werden können.
Zusammengefasst verfügt Südtirol über eine solide rechtliche Grundlage. Es erscheint jedoch notwendig, deren Umsetzung weiter zu festigen, indem die Geschlechterperspektive stärker integriert, Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt ausgebaut, Monitoring-Systeme verbessert und die Zugänglichkeit der Dienste erhöht werden. Diese Maßnahmen würden es ermöglichen, die bereits anerkannten Grundsätze in konkret wahrnehmbare Rechte für alle Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
zurück



