21.10.2014
Invalidenausweis mit Leben füllen
Dachverband für Soziales und GesundheitEinrichtungen die mehrheitlich mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden, sollen Vorteile für Menschen mit Behinderung nach einheitlichen Regeln gewähren. Der Dachverband hat nun einen Vorschlag für eine landesweite Regelung der Vorteile für Inhaber des Invalidenausweises deponiert.
Verschiedene Südtiroler Museen, Sportstätten oder Freizeiteinrichtungen sehen für Menschen mit Behinderung spezielle Vorteile oder Hilfen vor. Sie reduzieren die Eintrittspreise oder bieten zusätzliche Serviceleistungen an, etwa den Verleih von Rollstühlen, eigene Führungen für Seh-Behinderte oder Gehörlose durch speziell geschultes Personal und anderes. Ebenso gewähren manche Unternehmen Rabatte auf ihre Produkte oder Dienstleistungen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis, nach eigenem Gutdünken.Der Dachverband für Soziales und Gesundheit möchte nun erreichen, dass zumindest jene Einrichtungen, die mehrheitlich mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden, einheitliche Vorteils-Maßnahmen für Menschen mit Behinderung vorsehen. Die Landesregierung soll diese in einheitlicher Form und Vorgabe festlegen.
Der Dachverband hat der Südtiroler Landesregierung deshalb einen Maßnahmenkatalog vorgeschlagen. Vorausgegangen ist eine lange Diskussion unter den Betroffenenorganisationen. Besonders wichtig ist ihnen, dass die Vorteils-Maßnahmen einheitlich geregelt und harmonisiert werden, dass gut sichtbar auf die Vorteile hingewiesen wird und dass die Mitarbeiter in den Strukturen aufmerksam und geschult für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sind.
Grundsätzlich spricht sich der Dachverband für Soziales und Gesundheit gegen Gratiseintritte aus, da Menschen mit Behinderung keine „Bittsteller“ sein sollen, sondern als „Kunden“ zu behandeln sind. Sie brauchen Verständnis für ihre Situation und für ihre Bedürfnisse. Und manchmal brauchen sie konkrete Hilfe und einen Nachteilsausgleich.
Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, den Alltag von Menschen mit Behinderung zu erleichtern und ihre Inklusion in die Gesellschaft zu fördern. Eine gesetzliche Verankerung im neuen Landesgesetz für Menschen mit Behinderung ist anzustreben, um einen Rechtsanspruch für betroffene Menschen herzustellen. Gleichzeitig muss auch für die Arbeitsinvaliden eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, damit auch diese einen Nutzen aus dem Ausweis ziehen können.
Die Maßnahmen sollen einen allgemeinen Ausgleich für die tausend Kleinigkeiten bieten, die für jemanden aufgrund einer Behinderung nun mal teurer und aufwändiger sind.
Der finanzielle Aufwand zur Durchführung dieser Maßnahmen ist relativ gering. Es entstehen lediglich bei einigen öffentlichen Einrichtungen geringfügige Mindereinnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten oder ähnlichem. Es entstehen zudem einmalig Kosten für die Herstellung von Hinweisschildern oder Informationsmaterial, eventuell auch in der Schulung von Mitarbeitern.
Der damit in Gang gesetzte Nachdenkprozess, sowie die Botschaft nach außen sind auf lange Sicht auf jeden Fall sehr positiv. Vorteilshafte Konditionen in öffentlichen Einrichtungen werden dazu führen, dass Menschen mit Behinderung öfter diese Einrichtungen besuchen werden. Sie werden damit sichtbarer. Damit wird die Gesellschaft auch gezwungen, sich mehr mit den Anliegen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung auseinanderzusetzen.
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