24.10.2014
Lebenshilfe: was wir mit weiteren 100.000 € im Jahr zusätzlich leisten könnten
Durch den stagnierenden bzw. rückläufigen Landeshaushalt geraten die Sozialdienste in Südtirol immer mehr unter Druck. Laufend finden meist nicht sichtbare Einsparungen in vielen Bereichen des Sozialwesens statt.
In den letzten Tagen ging die Meldung durch die Medien, dass der Fahr- und Begleitdienst dem Land aufgrund der Tatsache, dass der Gewinner der Ausschreibung eine gewinnorientierte Firma ist und im Gegensatz zu Lebenshilfe und Arbeitsgemeinschaft Mehrwertsteuer-Rechnungen stellen muss, in den nächsten 4 Jahren 400.000 € mehr kosten wird. Niemand konnte der Lebenshilfe glaubwürdig belegen, dass diese in Zukunft in Apulien eingezahlte Steuer nach Südtirol zurückfließen wird. Das heißt: 100.000 € Mehrkosten im Jahr für die Landesverwaltung.Die Lebenshilfe möchte aufzeigen, was sie mit diesen 100.000 € für Menschen mit Beeinträchtigungen leisten könnte. Hier einige Beispiele:
- a) 2.000 Therapiestunden in den Bereichen Physiotherapie, Logopädie, Therapeutisches Reiten oder Musiktherapie.
- b) 30 Erlebniswochenenden für jeweils 5 mehrfach beeinträchtigte Menschen, die für die Teilnehmer Abwechslung im Alltag bedeuten und gleichzeitig die pflegenden Familien entlasten.
- c) 4.000 Hausassistenzstunden durch den Dienst Lebenshilfe Mobil
- d) 6 Urlaube zu je 2 Wochen für jeweils 15 Menschen mit Beeinträchtigung. Viele Menschen mit Beeinträchtigung müssen jährlich auf ihren Urlaub verzichten, weil die Lebenshilfe nicht alle aufnehmen kann.
- e) 2 ganzjährige Wohnplätze für schwer beeinträchtigte Menschen. Es wird für Menschen mit Beeinträchtigung immer schwieriger, Wohnplätze zu erhalten. Die bestehenden Wohnangebote der Sozialdienste sind fast alle ausgelastet.
Die EU-Richtlinien zur Vergabe von Dienstleistungen sehen für soziale Dienste eine Reihe von Ausnahmen vor. Es ist an der Zeit, dass das Land Südtirol im Rahmen seiner autonomen Gesetzgebungsbefugnisse diese Richtlinien rezipiert und sich in der Gestaltung des Sozialwesens nicht von den Ängsten der Beamtenschaft vor kontrollierenden staatlichen Instanzen leiten lässt.
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