17.12.2012
Pressemitteilung des Arbeitskreises Eltern Behinderter (AEB) zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung der vor sechszehn Jahren von der World Health Organisation (WHO) ins Leben gerufen wurde, soll uns daran erinnern, dass im Behindertenbereich Chancengleichheit und Menschenrechte leider immer noch keine Selbstverständlichkeit darstellen.
Mit Gesetz Nr. 18 vom 3. März 2009 hat der italienische Staat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert und so erst die juridische Basis geschaffen, dass der Mensch mit Behinderung ganz klar definierte Rechte hat und diese auch bei Notwendigkeit über Gerichte einfordern kann.
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung diskutierten letzte Woche bei den ersten Inklusionsgesprächen im Bildungshaus Lichtenburg in Nals Experten, Betroffene, MitarbeiterInnen von Sozialeinrichtungen und Politiker über die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Südtirol.
Auftakt der Inklusionsgespräche war das Impulsreferat von Mag. Oliver König zum Thema „Vom Sorgenkind zum/zur Bürger/in“. Barrierefreies Bauen ist inzwischen Standard, für ein barrierefreies Denken braucht es mehr in unserer Gesellschaft. Ziel sollte es sein, allen einen freien Zugang zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, betonte König.
Die Realität sieht oft anderes aus. Strukturen wie Wohnheime und Werkstätten isolieren die Menschen und machen sie zu etwas Besonderem. Sie sind ausgegrenzt und sozial isoliert, statt zu einem Teil der Gesellschaft zu werden und an ihr teilzunehmen. „Das Ziel muss sein, sie in bestehende normale Strukturen einzugliedern, so dass die Unterschiedlichkeit Normalität wird“, sagte König. „Selbstbestimmte Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Gnade oder Fürsorge. Nicht der Mensch mit Behinderung passt sich an, sondern die Gemeinschaft sorgt dafür, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind“, meinte König.
Basierend auf die Ergebnisse der sehr konstruktiv geführten Gespräche an den beiden Tagen der Inklusionsgespräche von letzter Woche stellt der Arbeitskreis Eltern Behinderter (AEB) folgende Forderungen zum morgigen internationalen Tag für Menschen mit Behinderung:
Das „Behindertengesetz aus dem Jahre 1983, das nächstes Jahr dreißig Jahre alt wird, war bei der Erstellung sehr innovativ und es wurden damals für die Menschen mit Behinderung erst die Möglichkeiten geschaffen in der Gesellschaft integriert zu werden. Jetzt, wo andere gesetzliche Grundlagen vorliegen, muss dieses Gesetz in der nächsten „Legislatur“ des Südtiroler Landtages neu aufgelegt und den heutigen Notwendigkeiten angepasst werden, wir müssen zu einem „Behindertengleichstellungsgesetz“ kommen!
Da die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung eine neue Basis für deren gleichwertige Teilhabe an der Gesellschaft darstellt, muss auch in Südtirol das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung eingeführt werden. „Da bereits für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen dieses persönliche Budget probeweise in Südtirol umgesetzt wurde, und man auch deren Vorteile erkannt hat, muss dies auch für Menschen mit mentaler Beeinträchtigung probeweise in Südtirol eingeführt werden;“ ist der Präsident des Arbeitskreises Elter Behinderter (AEB), Hansjörg Elsler überzeugt!
Der AEB setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden, damit mehr integrierte Arbeitsplätze geschaffen werden können. Der nahtlose Übergang von der Schulbildung in die Arbeitswelt muss schon in den letzten Jahren der Schulbildung geplant und unterstützt werden. Dabei müssen immer die Jugendlichen mit Behinderung mit ihrem Interesse, ihren Fähigkeiten und ihrem Willen im Mittelpunkt stehen. Ein wichtiges Instrument stellen hierfür die Unterstützerkreise dar, die über Zukunftsplanungen für alle Menschen mit irgendwelchen Schwierigkeiten eine Möglichkeit darstellen über ein dichtes soziales Netz bessere Lebensplanungen zu machen. „Der Begriff unterstützte Beschäftigung muss noch in Südtirol Einzug halten! Dafür braucht es die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen, eine Aufgabe der nächsten politischen „Legislatur“ im Landtag“, betont Elsler Hansjörg vom AEB.
Da Südtirol seit über 35 Jahren eine große Erfahrung hat in der schulischen Integration, muss man hier von der reinen „Ressourcendiskussion“ wegkommen. In Zeiten, wo die Stellenpläne der öffentlichen Verwaltungen sicherlich nicht mehr wachsen werden, sondern eher schrumpfen, muss vielmehr auf die Qualität der Integration, auf das Ergebnis geachtet werden, was am Ende heraus kommen soll. „Wir versuchen bereits seit zwei Jahren die Eltern von dieser Tatsache zu überzeugen und veranstalten deshalb auch entsprechende Veranstaltungen, Nachholbedarf haben hier sicher die Schulen, hier müssen Schulführungskräfte und Lehrpersonen sich noch intensiv mit dieser Problematik auseinander setzen, denn eine eins zu eins Betreuung in der Schule kann eine Inklusion eines Schülers mit Behinderung nicht immer fördern!“ ist sich der Präsident des Arbeitskreises Eltern Behinderter, Hansjörg Elsler sicher.
Mit Gesetz Nr. 18 vom 3. März 2009 hat der italienische Staat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert und so erst die juridische Basis geschaffen, dass der Mensch mit Behinderung ganz klar definierte Rechte hat und diese auch bei Notwendigkeit über Gerichte einfordern kann.
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung diskutierten letzte Woche bei den ersten Inklusionsgesprächen im Bildungshaus Lichtenburg in Nals Experten, Betroffene, MitarbeiterInnen von Sozialeinrichtungen und Politiker über die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Südtirol.
Auftakt der Inklusionsgespräche war das Impulsreferat von Mag. Oliver König zum Thema „Vom Sorgenkind zum/zur Bürger/in“. Barrierefreies Bauen ist inzwischen Standard, für ein barrierefreies Denken braucht es mehr in unserer Gesellschaft. Ziel sollte es sein, allen einen freien Zugang zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, betonte König.
Die Realität sieht oft anderes aus. Strukturen wie Wohnheime und Werkstätten isolieren die Menschen und machen sie zu etwas Besonderem. Sie sind ausgegrenzt und sozial isoliert, statt zu einem Teil der Gesellschaft zu werden und an ihr teilzunehmen. „Das Ziel muss sein, sie in bestehende normale Strukturen einzugliedern, so dass die Unterschiedlichkeit Normalität wird“, sagte König. „Selbstbestimmte Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Gnade oder Fürsorge. Nicht der Mensch mit Behinderung passt sich an, sondern die Gemeinschaft sorgt dafür, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind“, meinte König.
Basierend auf die Ergebnisse der sehr konstruktiv geführten Gespräche an den beiden Tagen der Inklusionsgespräche von letzter Woche stellt der Arbeitskreis Eltern Behinderter (AEB) folgende Forderungen zum morgigen internationalen Tag für Menschen mit Behinderung:
Das „Behindertengesetz aus dem Jahre 1983, das nächstes Jahr dreißig Jahre alt wird, war bei der Erstellung sehr innovativ und es wurden damals für die Menschen mit Behinderung erst die Möglichkeiten geschaffen in der Gesellschaft integriert zu werden. Jetzt, wo andere gesetzliche Grundlagen vorliegen, muss dieses Gesetz in der nächsten „Legislatur“ des Südtiroler Landtages neu aufgelegt und den heutigen Notwendigkeiten angepasst werden, wir müssen zu einem „Behindertengleichstellungsgesetz“ kommen!
Da die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung eine neue Basis für deren gleichwertige Teilhabe an der Gesellschaft darstellt, muss auch in Südtirol das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung eingeführt werden. „Da bereits für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen dieses persönliche Budget probeweise in Südtirol umgesetzt wurde, und man auch deren Vorteile erkannt hat, muss dies auch für Menschen mit mentaler Beeinträchtigung probeweise in Südtirol eingeführt werden;“ ist der Präsident des Arbeitskreises Elter Behinderter (AEB), Hansjörg Elsler überzeugt!
Der AEB setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden, damit mehr integrierte Arbeitsplätze geschaffen werden können. Der nahtlose Übergang von der Schulbildung in die Arbeitswelt muss schon in den letzten Jahren der Schulbildung geplant und unterstützt werden. Dabei müssen immer die Jugendlichen mit Behinderung mit ihrem Interesse, ihren Fähigkeiten und ihrem Willen im Mittelpunkt stehen. Ein wichtiges Instrument stellen hierfür die Unterstützerkreise dar, die über Zukunftsplanungen für alle Menschen mit irgendwelchen Schwierigkeiten eine Möglichkeit darstellen über ein dichtes soziales Netz bessere Lebensplanungen zu machen. „Der Begriff unterstützte Beschäftigung muss noch in Südtirol Einzug halten! Dafür braucht es die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen, eine Aufgabe der nächsten politischen „Legislatur“ im Landtag“, betont Elsler Hansjörg vom AEB.
Da Südtirol seit über 35 Jahren eine große Erfahrung hat in der schulischen Integration, muss man hier von der reinen „Ressourcendiskussion“ wegkommen. In Zeiten, wo die Stellenpläne der öffentlichen Verwaltungen sicherlich nicht mehr wachsen werden, sondern eher schrumpfen, muss vielmehr auf die Qualität der Integration, auf das Ergebnis geachtet werden, was am Ende heraus kommen soll. „Wir versuchen bereits seit zwei Jahren die Eltern von dieser Tatsache zu überzeugen und veranstalten deshalb auch entsprechende Veranstaltungen, Nachholbedarf haben hier sicher die Schulen, hier müssen Schulführungskräfte und Lehrpersonen sich noch intensiv mit dieser Problematik auseinander setzen, denn eine eins zu eins Betreuung in der Schule kann eine Inklusion eines Schülers mit Behinderung nicht immer fördern!“ ist sich der Präsident des Arbeitskreises Eltern Behinderter, Hansjörg Elsler sicher.
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