13.06.2018
Landesregierung bringt Landesgesetz zur Förderung der Sachwalterschaft auf den Weg
Andere InstitutionSachwalterschaft
Sowohl der Dachverband für Soziales und Gesundheit als auch der Verein für Sachwalterschaft hatten schon lange auf eine gesetzliche Regelung auf Landesebene gedrängt und sich sehr dafür eingesetzt. Nun hat die Landesregierung einen Entwurf genehmigt, mit dem die Maßnahmen zur Förderung der Sachwalterschaft gebündelt und erstmals gesetzlich verankert werden.
Sachwalter leisten Hilfestellung für all jene Personen, die aufgrund einer Krankheit oder auch einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht (mehr) selbst dazu in der Lage sind, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Dazu zählen etwa Menschen mit Behinderung oder Menschen mit einer psychischen Erkrankung.
Am 12. Juni 2018 hat die Landesregierung nun ein Landesgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der Sachwalter in Südtirol erstmals gebündelt und gesetzlich verankert werden. Sowohl der Dachverband für Soziales und Gesundheit, als auch der Verein für Sachwalterschaft haben die Verabschiedung mit großer Genugtuung verfolgt, da sie sich sehr dafür eingesetzt haben. "Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Tätigkeit der Sachwalter anerkennen, ihnen aber auch rechtliche Sicherheit geben", betont Soziallandesrätin Martha Stocker.
Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde gemeinsam mit den Sozialdiensten, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit, dem Verein für Sachwalterschaft, dem Landesgericht und dem Gemeindenverband ausgearbeitet.
Neben der gesetzlichen Verankerung des eingerichteten Verzeichnisses und der Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen sind auch zwei ganz neue Möglichkeiten vorgesehen, um Personen zu fördern, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen: Zum einen ist die finanzielle Unterstützung beim Abschluss einer Versicherungspolizze für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten vorgesehen, zum anderen sollen den Sachwaltern Spesen rückerstattet werden, wenn sie sich um Menschen kümmern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hat den Landesgesetzentwurf Nr. 163/18 – Förderung der Sachwalterschaft bereits begutachtet und einstimmig gutgeheißen. Der Dachverband und der Verein für Sachwalterschaft haben noch einige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge deponiert, diese sollen noch bis zur Behandlung im Plenum geprüft werden, z.B. ein Monitoring der Entwicklungen der Sachwalterschaft, Förderung des Austauschs unter Sachwaltern, etc.
Bei Genehmigung des Gesetzes durch den Landtag können die neuen Maßnahmen voraussichtlich im Herbst starten.
Sachwalterschaft
Die Figur des Sachwalters gibt es in Italien seit 2004. Das Land Südtirol hat 2009 ein Verzeichnis eingerichtet, in das sich Personen eintragen lassen können, die dazu bereit sind, eine Sachwalterschaft auch außerhalb ihrer Familie zu übernehmen. Darüber hinaus werden jedes Jahr Grund- und Aufbaukurse für Sachwalter angeboten und Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen ergriffen, um die Figur des Sachwalters zu stärken und weiter bekannt zu machen.
Zentrale Anlaufstelle für die Beantragung einer Sachwalterschaft ist seit mehr als 10 Jahren die Dienststelle für Sachwalterschaft des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, in der Frontkämpferstr. 3, in Bozen. Am gleichen Ort hat auch der Verein für Sachwalterschaft seinen Sitz.
Sachwalter leisten Hilfestellung für all jene Personen, die aufgrund einer Krankheit oder auch einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht (mehr) selbst dazu in der Lage sind, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Dazu zählen etwa Menschen mit Behinderung oder Menschen mit einer psychischen Erkrankung.
Am 12. Juni 2018 hat die Landesregierung nun ein Landesgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der Sachwalter in Südtirol erstmals gebündelt und gesetzlich verankert werden. Sowohl der Dachverband für Soziales und Gesundheit, als auch der Verein für Sachwalterschaft haben die Verabschiedung mit großer Genugtuung verfolgt, da sie sich sehr dafür eingesetzt haben. "Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Tätigkeit der Sachwalter anerkennen, ihnen aber auch rechtliche Sicherheit geben", betont Soziallandesrätin Martha Stocker.
Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde gemeinsam mit den Sozialdiensten, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit, dem Verein für Sachwalterschaft, dem Landesgericht und dem Gemeindenverband ausgearbeitet.
Neben der gesetzlichen Verankerung des eingerichteten Verzeichnisses und der Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen sind auch zwei ganz neue Möglichkeiten vorgesehen, um Personen zu fördern, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen: Zum einen ist die finanzielle Unterstützung beim Abschluss einer Versicherungspolizze für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten vorgesehen, zum anderen sollen den Sachwaltern Spesen rückerstattet werden, wenn sie sich um Menschen kümmern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hat den Landesgesetzentwurf Nr. 163/18 – Förderung der Sachwalterschaft bereits begutachtet und einstimmig gutgeheißen. Der Dachverband und der Verein für Sachwalterschaft haben noch einige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge deponiert, diese sollen noch bis zur Behandlung im Plenum geprüft werden, z.B. ein Monitoring der Entwicklungen der Sachwalterschaft, Förderung des Austauschs unter Sachwaltern, etc.
Bei Genehmigung des Gesetzes durch den Landtag können die neuen Maßnahmen voraussichtlich im Herbst starten.
Sachwalterschaft
Die Figur des Sachwalters gibt es in Italien seit 2004. Das Land Südtirol hat 2009 ein Verzeichnis eingerichtet, in das sich Personen eintragen lassen können, die dazu bereit sind, eine Sachwalterschaft auch außerhalb ihrer Familie zu übernehmen. Darüber hinaus werden jedes Jahr Grund- und Aufbaukurse für Sachwalter angeboten und Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen ergriffen, um die Figur des Sachwalters zu stärken und weiter bekannt zu machen.
Zentrale Anlaufstelle für die Beantragung einer Sachwalterschaft ist seit mehr als 10 Jahren die Dienststelle für Sachwalterschaft des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, in der Frontkämpferstr. 3, in Bozen. Am gleichen Ort hat auch der Verein für Sachwalterschaft seinen Sitz.
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