28.11.2018
Krankenhaus Notaufnahme: Kein Notfall? Ab 1. Mai 2019 heißt es zahlen
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Die Landesregierung hat neue Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit des Zuganges zur Notaufnahme eingeführt, die auch für ticketbefreite Patient/innen gelten. Ab 1. Mai 2019 setzt es 35 Euro Strafe für alle Patienten, die ungerechtfertigt die Notaufnahme aufsuchen.
Wer ab dem 1. Mai 2019 eine der sieben Notaufnahmen im Land aufsucht, obwohl keine Notwendigkeit bestand, der muss zahlen – und zwar mindestens 35 Euro. Ist ein Patient nicht ticketbefreit, dann kommen obendrein noch 15 Euro für das herkömmliche Notaufnahmen-Ticket hinzu.
Von der Kostenbeteiligung von 15 bzw. 35 Euro freigestellt sind: Personen mit einer Fraktur, einer Verrenkung oder einer Verletzung, die ad hoc versorgt werden müssen. Die Freistellung gilt auch für Minderjährige im Alter bis zu 14 Jahren, wenn sie ungerechtfertigterweise in den Stunden, die nicht unter die Verpflichtung zur Verfügbarkeit ihres Kinderarztzeugnisses fallen, in die Notaufnahme kommen. Die Freistellung zur Zahlung der 15 Euro Ticket, noch zu jener der Zusatzgebühr von 35 Euro gilt des Weiteren für Personen, denen mangels Gesundheitspersonal im Land kein Kinderarzt zugeordnet wurde. Diese Ausnahmeregelung bleibt in Kraft, bis diese Personen einen Kinderarzt bekommen.
Wer ab dem 1. Mai 2019 eine der sieben Notaufnahmen im Land aufsucht, obwohl keine Notwendigkeit bestand, der muss zahlen – und zwar mindestens 35 Euro. Ist ein Patient nicht ticketbefreit, dann kommen obendrein noch 15 Euro für das herkömmliche Notaufnahmen-Ticket hinzu.
Von der Kostenbeteiligung von 15 bzw. 35 Euro freigestellt sind: Personen mit einer Fraktur, einer Verrenkung oder einer Verletzung, die ad hoc versorgt werden müssen. Die Freistellung gilt auch für Minderjährige im Alter bis zu 14 Jahren, wenn sie ungerechtfertigterweise in den Stunden, die nicht unter die Verpflichtung zur Verfügbarkeit ihres Kinderarztzeugnisses fallen, in die Notaufnahme kommen. Die Freistellung zur Zahlung der 15 Euro Ticket, noch zu jener der Zusatzgebühr von 35 Euro gilt des Weiteren für Personen, denen mangels Gesundheitspersonal im Land kein Kinderarzt zugeordnet wurde. Diese Ausnahmeregelung bleibt in Kraft, bis diese Personen einen Kinderarzt bekommen.
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