28.04.2020
Forderung: Fristen für die Abwicklung von Verwaltungsverfahren der gemeinnützigen Organisationen sollen auf 31. Oktober verschoben werden
Covid-19Dachverband für Soziales und Gesundheit
Für gemeinnützige Organisationen ist die jährliche Mitgliederversammlung einer der wichtigsten Momente im Arbeitsjahr. Dabei werden Programme, Berichte und Bilanzen diskutiert und beschlossen. Im Jahr 2020 ist alles anders und so lastet große Unsicherheit auf allen Verantwortlichen der gemeinnützigen Organisationen, dass sie einerseits erforderliche Verwaltungsakte nicht in der vorgesehenen Weise abwickeln und andererseits nicht innerhalb der aktuell definierten Fristen in korrekter Weise übermitteln können.
Der Dachverband hat die Landesregierung nun ersucht, in Ergänzung zu den bereits getroffenen Erleichterungen für die gemeinnützigen Organisationen die gegenwärtig auf 31. Mai aufgeschobene Frist zur Einreichung verpflichtender Verwaltungsakte wie z.B. Bilanzen auf den 31. Oktober zu verlegen. Der Termin vom 31.10.2020 ist bereits im Zusammenhang mit den staatlichen Bestimmungen zum Dritten Sektor festgeschrieben worden. Auf diese Weise könnten alle notwendigen Vollversammlungen besser und später geplant und umgesetzt werden, zumal Zusammenkünfte und Abwicklung dieser Veranstaltungen derzeit nur mit wesentlichem Sonderaufwand erfolgen könnten.
Der Dachverband hat die Landesregierung nun ersucht, in Ergänzung zu den bereits getroffenen Erleichterungen für die gemeinnützigen Organisationen die gegenwärtig auf 31. Mai aufgeschobene Frist zur Einreichung verpflichtender Verwaltungsakte wie z.B. Bilanzen auf den 31. Oktober zu verlegen. Der Termin vom 31.10.2020 ist bereits im Zusammenhang mit den staatlichen Bestimmungen zum Dritten Sektor festgeschrieben worden. Auf diese Weise könnten alle notwendigen Vollversammlungen besser und später geplant und umgesetzt werden, zumal Zusammenkünfte und Abwicklung dieser Veranstaltungen derzeit nur mit wesentlichem Sonderaufwand erfolgen könnten.
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