09.02.2023
Vereinfachungen zur Zweisprachigkeitsprüfung für Menschen mit Behinderung
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Nach wiederholten Interventionen des Dachverbandes hat der Landeshauptmann mitgeteilt, dass intensiv an der Umsetzung der Einführung einer differenzierten Prüfung gearbeitet wird, welche nicht zum Zweisprachigkeitsnachweis, sondern zu einer Kompetenzbeschreibung führt, welche es Menschen mit kognitiven Beeinträchtigung ermöglicht, eine Stelle auf dem geschützten Arbeitsmarkt zu besetzten. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür wurden bereits 2020 geschaffen. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage für die Einführung der differenzierten Prüfung für Menschen mit Beeinträchtigung ist geplant, diese im Jahr 2023 anbieten zu können. Was hingegen die Möglichkeit betrifft, die schriftliche Textproduktion der Zweisprachigkeitsprüfung durch eine mündliche Prüfung zu ersetzen, so wurde dies mit Oktober 2022 eingeführt.
Ergänzung und Update (07.03.2023)
Um auch den Kandidat/innen mit Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung zu ermöglichen, hat die Landesregierung am 6. März auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher überarbeitete Kriterien zur Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, der deutschen und der ladinischen Sprache verabschiedet. Diese sehen Unterstützungsmaßnahmen bei der Ablegung der Prüfung vor. So können Personen mit Beeinträchtigung künftig einen Prüfungsbeistand beantragen, das heißt, eine Person kann den Kandidaten oder die Kandidatin mit Beeinträchtigung - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - während der Prüfung begleiten. Eingeführt wird zudem eine differenzierte Prüfung für Personen mit Beeinträchtigung, die Zugang zum Arbeitsmarkt für geschützte Kategorien haben. Diese differenzierte Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch mit der Prüfungskommission, wobei dieser Kommission neben den Kommissaren der beiden Sprachgruppen auch eine Fachperson für berufliche oder schulische Integration angehört.
Voraussichtlich sind ab Ende April 2023 Anmeldungen zur differenzierten Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung möglich. Das entsprechende Anmeldeformular wird auf den Landeswebseiten zum Thema "Zweisprachigkeit" zur Verfügung stehen.
Ergänzung und Update (07.03.2023)
Um auch den Kandidat/innen mit Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung zu ermöglichen, hat die Landesregierung am 6. März auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher überarbeitete Kriterien zur Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, der deutschen und der ladinischen Sprache verabschiedet. Diese sehen Unterstützungsmaßnahmen bei der Ablegung der Prüfung vor. So können Personen mit Beeinträchtigung künftig einen Prüfungsbeistand beantragen, das heißt, eine Person kann den Kandidaten oder die Kandidatin mit Beeinträchtigung - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - während der Prüfung begleiten. Eingeführt wird zudem eine differenzierte Prüfung für Personen mit Beeinträchtigung, die Zugang zum Arbeitsmarkt für geschützte Kategorien haben. Diese differenzierte Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch mit der Prüfungskommission, wobei dieser Kommission neben den Kommissaren der beiden Sprachgruppen auch eine Fachperson für berufliche oder schulische Integration angehört.
Voraussichtlich sind ab Ende April 2023 Anmeldungen zur differenzierten Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung möglich. Das entsprechende Anmeldeformular wird auf den Landeswebseiten zum Thema "Zweisprachigkeit" zur Verfügung stehen.
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