28.01.2019
Bozen: Taxi Mobility - Taxidienst für Menschen mit Behinderungen
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Taxi Mobility
Jene Personen, welche das Taxi benützen, haben, nach Anfrage der Taxi Mobility Card, ab 01.02.2019 bis 31.12.2019, Anspruch auf einen Taxi-Gutschein in Höhe von 3 Euro pro Fahrt (max. 30 Gutscheine). Es handelt sich um ein Einjahresprojekt, welches den "TAXI BIS - ZONE 2" Service ersetzt und gilt für die Benutzung aller Taxis der Stadt.
Für wen?
Für alle Personen, welche einen Invaliditätsgrad von 67% und mehr nachweisen können, in der Stadt Bozen ansässig sind und
das Taxi alleine oder in Begleitung benutzen.
Wo?
In der Stadtgemeinde Bozen.
Wann?
Von Montag bis Sonntag und auch an Feiertagen: zwischen 00.00 und 24.00 Uhr
Was ist nötig?
Der Besitz der “Taxi Mobility” Card, die vom ABÖ - Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und von den Bürgerzentren
ausgestellt wird. Dazu braucht es:
o Ihren Personalausweis
o den Ausweis für Personen mit anerkannter Zivilinvalidität, ausgestellt von der Autonomen Provinz Bozen, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Invaliditätsgrad von 67% und mehr haben, oder einen aktuellen Befund des Ärztekollegiums zur Anerkennung der Zivilinvalidität, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Invaliditätsgrad von 67% und mehr haben.
Wie bekommt man den Gutschein?
Zeigen Sie dem Taxifahrer nach Ihrer Ankunft am Zielort die “Taxi Mobility” Card. Der Taxifahrer wird Ihnen einen Gutschein
ausstellen, auf dem er die Nummer der Taxi-Card, das Datum und die Uhrzeit der Taxifahrt vermerkt.
Wo und wie erhält man die Rückerstattung?
Den ausgehändigten Gutschein beim ABÖ - Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit oder bei den Bürgerzentren
einreichen. Es werden nur jene Gutscheine rückerstattet, die innerhalb des Gültigkeitsdatums der zur Durchsicht
abgegebenen Invaliditätsbescheinigung, erhalten wurden (das Gültigkeitsdatum wird auf der “Taxi Mobility” Card vermerkt).
WICHTIG:
• Es werden maximal 30 Gutscheine bezahlt
• “Taxi Mobility” ist nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar
Jene Personen, welche das Taxi benützen, haben, nach Anfrage der Taxi Mobility Card, ab 01.02.2019 bis 31.12.2019, Anspruch auf einen Taxi-Gutschein in Höhe von 3 Euro pro Fahrt (max. 30 Gutscheine). Es handelt sich um ein Einjahresprojekt, welches den "TAXI BIS - ZONE 2" Service ersetzt und gilt für die Benutzung aller Taxis der Stadt.
Für wen?
Für alle Personen, welche einen Invaliditätsgrad von 67% und mehr nachweisen können, in der Stadt Bozen ansässig sind und
das Taxi alleine oder in Begleitung benutzen.
Wo?
In der Stadtgemeinde Bozen.
Wann?
Von Montag bis Sonntag und auch an Feiertagen: zwischen 00.00 und 24.00 Uhr
Was ist nötig?
Der Besitz der “Taxi Mobility” Card, die vom ABÖ - Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und von den Bürgerzentren
ausgestellt wird. Dazu braucht es:
o Ihren Personalausweis
o den Ausweis für Personen mit anerkannter Zivilinvalidität, ausgestellt von der Autonomen Provinz Bozen, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Invaliditätsgrad von 67% und mehr haben, oder einen aktuellen Befund des Ärztekollegiums zur Anerkennung der Zivilinvalidität, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Invaliditätsgrad von 67% und mehr haben.
Wie bekommt man den Gutschein?
Zeigen Sie dem Taxifahrer nach Ihrer Ankunft am Zielort die “Taxi Mobility” Card. Der Taxifahrer wird Ihnen einen Gutschein
ausstellen, auf dem er die Nummer der Taxi-Card, das Datum und die Uhrzeit der Taxifahrt vermerkt.
Wo und wie erhält man die Rückerstattung?
Den ausgehändigten Gutschein beim ABÖ - Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit oder bei den Bürgerzentren
einreichen. Es werden nur jene Gutscheine rückerstattet, die innerhalb des Gültigkeitsdatums der zur Durchsicht
abgegebenen Invaliditätsbescheinigung, erhalten wurden (das Gültigkeitsdatum wird auf der “Taxi Mobility” Card vermerkt).
WICHTIG:
• Es werden maximal 30 Gutscheine bezahlt
• “Taxi Mobility” ist nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar
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