10.07.2019
Zusätzliche 671.000 Euro für gemeinnützige Projekte: Bis 2. September ansuchen
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Aus dem staatlichen Fonds für den Dritten Sektor gibt es zusätzliche Mittel für Projekte von ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen. Zur Verfügung stehen insgesamt 671.320 Euro. Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens können bis 2. September 2019 um Zuschüsse ansuchen.
(LPA) Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens können bis 2. September 2019 um Zuschüsse aus dem Fonds für den Dritten Sektor ansuchen, der vom Staat im Zuge der Reform des Dritten Sektors 2017 geschaffen worden ist. Aus diesem Fonds sollen in Südtirol Initiativen und Projekte finanziert werden, die das Gemeinwohl im Auge haben und unter anderem auf Bildung, Inklusion, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit abzielen und auch die Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Unterstützung der Organisationen des Dritten Sektors vorsehen.
Die Landesregierung hat am 9. Juli auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher den ersten öffentlichen Aufruf zur Antragstellung genehmigt. "Es handelt sich um eine wichtige zusätzliche Unterstützung für das Ehrenamt, die vor allem auch die Vereinstätigkeit erleichtern soll, beispielsweise durch die Entwicklung von Netzwerken und Dachorganisationen, die unterstützende Dienstleistungen für den Dritten Sektor anbieten", erklärte der Landeshauptmann.
Zur Verfügung stehen insgesamt 671.320 Euro. Der Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten und muss zwischen mindestens 40.000 Euro und höchstens 120.000 Euro liegen. Gefördert werden Projekte und Tätigkeiten, die auf einen Zeitraum von mindestens acht Monaten ausgelegt sind. Vorgesehen ist auch eine Vorschusszahlung von bis zu 80 Prozent des gewährten Zuschusses.
Der von der Landesregierung genehmigte Aufruf wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Anschließend haben ehrenamtliche Vereine und Organisationen bis zum 2. September 2019 Zeit, um im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen, ihre Ansuchen einzureichen.
(LPA) Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens können bis 2. September 2019 um Zuschüsse aus dem Fonds für den Dritten Sektor ansuchen, der vom Staat im Zuge der Reform des Dritten Sektors 2017 geschaffen worden ist. Aus diesem Fonds sollen in Südtirol Initiativen und Projekte finanziert werden, die das Gemeinwohl im Auge haben und unter anderem auf Bildung, Inklusion, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit abzielen und auch die Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Unterstützung der Organisationen des Dritten Sektors vorsehen.
Die Landesregierung hat am 9. Juli auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher den ersten öffentlichen Aufruf zur Antragstellung genehmigt. "Es handelt sich um eine wichtige zusätzliche Unterstützung für das Ehrenamt, die vor allem auch die Vereinstätigkeit erleichtern soll, beispielsweise durch die Entwicklung von Netzwerken und Dachorganisationen, die unterstützende Dienstleistungen für den Dritten Sektor anbieten", erklärte der Landeshauptmann.
Zur Verfügung stehen insgesamt 671.320 Euro. Der Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten und muss zwischen mindestens 40.000 Euro und höchstens 120.000 Euro liegen. Gefördert werden Projekte und Tätigkeiten, die auf einen Zeitraum von mindestens acht Monaten ausgelegt sind. Vorgesehen ist auch eine Vorschusszahlung von bis zu 80 Prozent des gewährten Zuschusses.
Der von der Landesregierung genehmigte Aufruf wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Anschließend haben ehrenamtliche Vereine und Organisationen bis zum 2. September 2019 Zeit, um im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen, ihre Ansuchen einzureichen.
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