09.11.2020
Neue, strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ganz Südtirol
Andere InstitutionCovid-19
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Seit heute Mitternacht gibt es neue Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 in Südtirol. Bewegungen werden eingeschränkt. Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht.
Heute tritt die neue, von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 68 in Kraft.
Bewegungen innerhalb des Südtiroler Landesgebiets sind nur aus Gründen der Arbeit, des Studiums, der Gesundheit und anderer dokumentierbarer Notwendigkeiten zulässig. Dazu gehören die Betreuung von Angehörigen, die Hilfe benötigen, sowie Besuche des Partners/der Partnerin, mit dem/der man nicht zusammenlebt. Darüber hinaus erlaubt die neue Verordnung des Landes sportliche Aktivitäten ausschließlich im Freien und allein. Eine Ausnahme gilt für die Athleten und Mannschaften, die an nationalen und internationalen Veranstaltungen teilnehmen. Körperliche Bewegung in der Nähe des eigenen Zuhauses ist erlaubt. Dabei muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen Personen eingehalten werden und es gilt die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Heute tritt die neue, von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 68 in Kraft.
Bewegungen innerhalb des Südtiroler Landesgebiets sind nur aus Gründen der Arbeit, des Studiums, der Gesundheit und anderer dokumentierbarer Notwendigkeiten zulässig. Dazu gehören die Betreuung von Angehörigen, die Hilfe benötigen, sowie Besuche des Partners/der Partnerin, mit dem/der man nicht zusammenlebt. Darüber hinaus erlaubt die neue Verordnung des Landes sportliche Aktivitäten ausschließlich im Freien und allein. Eine Ausnahme gilt für die Athleten und Mannschaften, die an nationalen und internationalen Veranstaltungen teilnehmen. Körperliche Bewegung in der Nähe des eigenen Zuhauses ist erlaubt. Dabei muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen Personen eingehalten werden und es gilt die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
zurück