07.08.2018
Warum die Polemiken zur Patientenschutzbroschüre der Volksanwaltschaft?
Dachverband für Soziales und GesundheitGesundheit
Die Information der BürgerInnen über ihre Rechte und aber auch Pflichten gehört zum Einmaleins der Staatsbürgerkunde. Dass dies in den besonders sensiblen Fragen des Rechtsanspruchs zur Gesundheitsbetreuung anders sein sollte, ist für den Dachverband für Soziales und Gesundheit nicht nachvollziehbar.
In Folge einer Fachtagung zum Patientenschutz im Herbst 2016 waren von der Volksanwaltschaft in Anlehnung an österreichisches Informationsmaterial Arbeiten zur Information für Südtirols BürgerInnen gestartet worden. Neben anderen hat sich seitens der Patientenorganisationen auch der Dachverband für Soziales und Gesundheit in diese Vorbereitungen eingebracht, ist es doch eine der Kernaufgaben aller Betroffenenorganisationen, eine möglichst gute Betreuung zu erhalten. Unbestritten der Tatsache, dass eine allgemein hohe Zufriedenheit und Anerkennung für die Leistungen der Gesundheitsdienste empfunden und bestätigt wird, gibt es natürlich manchmal auch einige Probleme. In diesen Fällen ist es ein Recht der Patienten und der mitbetroffenen Angehörigen, zu wissen, welche Möglichkeiten der Abklärung und – wenn es zusteht – eines Schadensersatzes bestehen. Dabei liegt es nahe, dass die Problemlage zunächst genau erkannt werden muss. Denn ein fehlerhaftes Verhalten kann den Patienten ebenso unterlaufen, wie auch den behandelnden Fachkräften des Gesundheitswesens, wozu ja nicht nur die Berufsgruppe der ÄrztInnen gehört. Die Vertreter der Ärzteorganisationen haben sich letzthin mit großer Entrüstung gegen das Erscheinen dieser Informationsbroschüre geäußert.
Für den Dachverband für Soziales und Gesundheit ist dieser Widerstand kaum nachvollziehbar. Immerhin waren es dieselben Ärztevertretungen, die beim drohenden Ausfall der Haftpflichtversicherung Sturm gelaufen sind, was letztlich bestätigt, dass niemand vor Fehlern gefeit ist.
Für einen Heilungsprozess oder eine Linderung der mit Krankheiten verbundenen Leiden braucht es ohnehin ein stimmiges Miteinander und Zusammenwirken von Patienten und Gesundheitsfachkraft, wo auch die Kommunikation eine zentrale Rolle spielt. Gibt es Probleme, müssen beide Seiten über Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Was in Europa gesetzlich festgeschrieben ist und auch in den einzelnen Ländern etwa durch die Berufung von Patientenanwaltschaften geregelt ist, sollte auch in Südtirol gutgeheißen und keinesfalls an den Pranger gestellt werden.
Dass nun die Wogen hochgehen, ist jedenfalls der beste Beweis dafür, dass es einen Diskussionsbedarf gibt und es an der Zeit ist, dass auch die BürgerInnen als mündige PatientInnen ihren Teil der Verantwortung ebenso wie auch ihre Rechtsansprüche genauer erkennen.
In Folge einer Fachtagung zum Patientenschutz im Herbst 2016 waren von der Volksanwaltschaft in Anlehnung an österreichisches Informationsmaterial Arbeiten zur Information für Südtirols BürgerInnen gestartet worden. Neben anderen hat sich seitens der Patientenorganisationen auch der Dachverband für Soziales und Gesundheit in diese Vorbereitungen eingebracht, ist es doch eine der Kernaufgaben aller Betroffenenorganisationen, eine möglichst gute Betreuung zu erhalten. Unbestritten der Tatsache, dass eine allgemein hohe Zufriedenheit und Anerkennung für die Leistungen der Gesundheitsdienste empfunden und bestätigt wird, gibt es natürlich manchmal auch einige Probleme. In diesen Fällen ist es ein Recht der Patienten und der mitbetroffenen Angehörigen, zu wissen, welche Möglichkeiten der Abklärung und – wenn es zusteht – eines Schadensersatzes bestehen. Dabei liegt es nahe, dass die Problemlage zunächst genau erkannt werden muss. Denn ein fehlerhaftes Verhalten kann den Patienten ebenso unterlaufen, wie auch den behandelnden Fachkräften des Gesundheitswesens, wozu ja nicht nur die Berufsgruppe der ÄrztInnen gehört. Die Vertreter der Ärzteorganisationen haben sich letzthin mit großer Entrüstung gegen das Erscheinen dieser Informationsbroschüre geäußert.
Für den Dachverband für Soziales und Gesundheit ist dieser Widerstand kaum nachvollziehbar. Immerhin waren es dieselben Ärztevertretungen, die beim drohenden Ausfall der Haftpflichtversicherung Sturm gelaufen sind, was letztlich bestätigt, dass niemand vor Fehlern gefeit ist.
Für einen Heilungsprozess oder eine Linderung der mit Krankheiten verbundenen Leiden braucht es ohnehin ein stimmiges Miteinander und Zusammenwirken von Patienten und Gesundheitsfachkraft, wo auch die Kommunikation eine zentrale Rolle spielt. Gibt es Probleme, müssen beide Seiten über Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Was in Europa gesetzlich festgeschrieben ist und auch in den einzelnen Ländern etwa durch die Berufung von Patientenanwaltschaften geregelt ist, sollte auch in Südtirol gutgeheißen und keinesfalls an den Pranger gestellt werden.
Dass nun die Wogen hochgehen, ist jedenfalls der beste Beweis dafür, dass es einen Diskussionsbedarf gibt und es an der Zeit ist, dass auch die BürgerInnen als mündige PatientInnen ihren Teil der Verantwortung ebenso wie auch ihre Rechtsansprüche genauer erkennen.
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