03.11.2016
Patientenschutz: Braucht es eine Patientenanwaltschaft für Südtirol?
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Gesundheit
Wie sieht Patientenvertretung aus? An wen richten sich die Bürger/innen, wenn sie sich benachteiligt fühlen? Kann das österreichische Modell auch für Südtirol gut gehen? Die Volksanwältin hatte Ende Oktober zu einer Fachveranstaltung geladen, um auf eben diese Fragen einzugehen. Dabei ist vorauszuschicken, dass die Gesundheitsversorgung in Österreich mit den verschiedenen Krankenkassen auf einer anderen Rechtbasis gründet, als in Italien, wo jeder mit einem regulären Wohnsitz als krankenversichert gilt. Auch die Sanitätsbetriebe und Gesundheitsdienste sind teilweise unterschiedlich organisiert.
Südtiroler Patienten wenden sich verhältnismäßig selten an die zuständigen Büros in den Bezirken, an die Volksanwaltschaft oder an andere Anlaufstellen. Dafür gibt es unterschiedliche Erklärungen, so auch jene des Tiroler Patientenanwaltes, demnach die "Tiroler" in solchen Dingen generell zurückhaltend sind und erst dann aktiv werden, wenn die Dinge bereits gravierend sind. Die allgemein positiven Bewertungen der Dienste – sieht man einmal von den Dauerbrennern "Wartezeiten" oder "Erste Hilfe" ab – dürften im Allgemeinen durchaus zutreffen.
Für die allgemeinen Anliegen machen sich die verschiedenen Patientenorganisationen stark und mit ihnen auch der Dachverband. Zieht man allerdings einen Vergleich mit den Patientenanwaltschaften in Österreich, sind jedoch auch beachtliche Lücken festzustellen. Weder in der Volksanwaltschaft Südtirols noch in anderen Organisationen reichen die Ressourcen, um in der nötigen Gründlichkeit auf Fragen der Patientensicherheit, der Patientenrechte oder -verfügungen eingehen zu können. Im Sinne eines selbstverantwortlichen und präventiven Handelns aller Bürger/innen braucht es allerdings auch hier weitere Figuren und Dienste, welche den Patienten auch in Konfliktfällen informierend und beratend zur Seite stehen.
Südtiroler Patienten wenden sich verhältnismäßig selten an die zuständigen Büros in den Bezirken, an die Volksanwaltschaft oder an andere Anlaufstellen. Dafür gibt es unterschiedliche Erklärungen, so auch jene des Tiroler Patientenanwaltes, demnach die "Tiroler" in solchen Dingen generell zurückhaltend sind und erst dann aktiv werden, wenn die Dinge bereits gravierend sind. Die allgemein positiven Bewertungen der Dienste – sieht man einmal von den Dauerbrennern "Wartezeiten" oder "Erste Hilfe" ab – dürften im Allgemeinen durchaus zutreffen.
Für die allgemeinen Anliegen machen sich die verschiedenen Patientenorganisationen stark und mit ihnen auch der Dachverband. Zieht man allerdings einen Vergleich mit den Patientenanwaltschaften in Österreich, sind jedoch auch beachtliche Lücken festzustellen. Weder in der Volksanwaltschaft Südtirols noch in anderen Organisationen reichen die Ressourcen, um in der nötigen Gründlichkeit auf Fragen der Patientensicherheit, der Patientenrechte oder -verfügungen eingehen zu können. Im Sinne eines selbstverantwortlichen und präventiven Handelns aller Bürger/innen braucht es allerdings auch hier weitere Figuren und Dienste, welche den Patienten auch in Konfliktfällen informierend und beratend zur Seite stehen.
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