24.07.2019
Dyslexie: Bessere Chancen bei Zweisprachigkeitsprüfungen - Bestimmungen sollen angepasst werden
Dachverband - AusschussDachverband für Soziales und Gesundheit
Die Landesverwaltung hat, laut einem Antwort-Schreiben von Landeshauptmann Arno Kompatscher, einen Vorschlag für eine Änderung der Bestimmungen für Personen mit Beeinträchtigung ausgearbeitet, die zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung antreten möchten.
Der Dachverband hatte faire Chancen für Menschen mit Dyslexie (Lese-Rechtschreibschwäche u.a.) oder einer anderen vergleichbaren Schwäche gefordert, damit diese den Zweisprachigkeitsnachweis erwerben und somit Zugang zu Arbeitsstellen in den Körperschaften der öffentlichen Hand erhalten können.
Die ausgearbeiteten Änderungen soll laut Kompatscher die Grundlage sein, für die Einführung von gleichen Prüfungsarbeiten (Gesetz 104/1992 und 170/2010) mit Anrecht auf individuelle Unterstützungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen. Zudem auf gleichwertigen Prüfungsarbeiten (Gesetz 104/1992) oder individuell angepasste Prüfungsarbeiten (Gesetz 104/1992 und Gesetz 170/2010) und ebenso auf differenzierte Prüfungsarbeiten, angepasst an die Erfordernisse für die geschützten Arbeitsplätze (Gesetz 104/1992).
Mit der Einführung soll noch im Laufe des heurigen Jahres begonnen werden. Die Änderungsvorschläge wurden dem Regierungskommissar für die Autonome Provinz Bozen übermittelt.
Der Dachverband hatte faire Chancen für Menschen mit Dyslexie (Lese-Rechtschreibschwäche u.a.) oder einer anderen vergleichbaren Schwäche gefordert, damit diese den Zweisprachigkeitsnachweis erwerben und somit Zugang zu Arbeitsstellen in den Körperschaften der öffentlichen Hand erhalten können.
Die ausgearbeiteten Änderungen soll laut Kompatscher die Grundlage sein, für die Einführung von gleichen Prüfungsarbeiten (Gesetz 104/1992 und 170/2010) mit Anrecht auf individuelle Unterstützungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen. Zudem auf gleichwertigen Prüfungsarbeiten (Gesetz 104/1992) oder individuell angepasste Prüfungsarbeiten (Gesetz 104/1992 und Gesetz 170/2010) und ebenso auf differenzierte Prüfungsarbeiten, angepasst an die Erfordernisse für die geschützten Arbeitsplätze (Gesetz 104/1992).
Mit der Einführung soll noch im Laufe des heurigen Jahres begonnen werden. Die Änderungsvorschläge wurden dem Regierungskommissar für die Autonome Provinz Bozen übermittelt.
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