23.03.2016
Freiwilliger Sozialdienst für Erwachsene
Andere InstitutionFreiwilligenarbeit
Der freiwillige Sozialdienst bietet Erwachsenen ab 29 Jahren die Möglichkeit, ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft zu stellen – auch Ausländer/innen, die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten, können den Dienst leisten.
Die Dauer des freiwilligen Sozialdienstes ist mit 8, 16, 24 oder maximal 32 Monate festgelegt. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes: 15, 20 oder 30 Stunden – mit Versicherungsschutz, monatlicher Spesenrückvergütung, kostenloser Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel, ermäßigtem Eintritt zu den Landesmuseen.
Die interessierten Freiwilligen müssen sich direkt an die Organisationen oder Körperschaften wenden, die anschließend den Antrag für den Einsatz stellen. Der Träger, der beabsichtigt freiwillige Sozialdienstleistende einzusetzen, reicht beim Amt für Kabinettsangelegenheiten jeweils bis zum 28. Februar und 31. Juli einen entsprechenden Antrag ein. Interessierte können ihre Projekte in der Datenbank des Landes Südtirol vorstellen.
Zu Lasten der Vereine fallen:
Infos: Amt für Kabinettsangelegenheiten, Dr. Veronika Laghi, Tel. 0471 412131, http://www.provinz.bz.it/freiwillige-dienste/freiwilliger-ferieneinsatz/freiwilliger-ferieneinsatz.asp
Die Dauer des freiwilligen Sozialdienstes ist mit 8, 16, 24 oder maximal 32 Monate festgelegt. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes: 15, 20 oder 30 Stunden – mit Versicherungsschutz, monatlicher Spesenrückvergütung, kostenloser Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel, ermäßigtem Eintritt zu den Landesmuseen.
Die interessierten Freiwilligen müssen sich direkt an die Organisationen oder Körperschaften wenden, die anschließend den Antrag für den Einsatz stellen. Der Träger, der beabsichtigt freiwillige Sozialdienstleistende einzusetzen, reicht beim Amt für Kabinettsangelegenheiten jeweils bis zum 28. Februar und 31. Juli einen entsprechenden Antrag ein. Interessierte können ihre Projekte in der Datenbank des Landes Südtirol vorstellen.
Zu Lasten der Vereine fallen:
- Unfall- und Haftpflichtversicherung - Diese Versicherungspolice ist innerhalb von 10 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit dem Amt für Kabinettsangelegenheiten vorzulegen und bildet die Voraussetzung für die Auszahlung der Spesenrückvergütung;
- Spesenrückvergütung wird vorgestreckt - das Land erstattet monatlich die von den Trägern vorgestreckten Beträge auf der Grundlage einer Erklärung, dass die/der Freiwillige die Leistung tatsächlich erbracht hat;
- Fachspezifische Begleitung und Ausbildung.
Infos: Amt für Kabinettsangelegenheiten, Dr. Veronika Laghi, Tel. 0471 412131, http://www.provinz.bz.it/freiwillige-dienste/freiwilliger-ferieneinsatz/freiwilliger-ferieneinsatz.asp
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