20.06.2018
Invalidenparkschein: Entwurf für Neuregelung steht
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Schon lange war an einer einheitlichen und landesweit gültigen Regelung für die Ausstellung und Erneuerung des Invalidenparkscheins gearbeitet worden. Nun steht der Entwurf und liegt der Landesregierung zur Beschlussfassung vor.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Landesressorts Gesundheit und Soziales, der Rechtsmedizin des Südtiroler Gesundheitsbetriebes, dem Gemeindenverband, HandiCar und dem Dachverband für Soziales und Gesundheit hat eine allgemeine Regelung für die Ausstellung und Erneuerung des Invalidenparkscheins erarbeitet, damit die Art und Weise der Vergabe des Parkscheins auf Landesebene vereinheitlicht wird.
Damit soll gewährleistet werden, dass überall in Südtirol die gleichen, klar vorgegebenen Kriterien angewendet werden. Bisher war immer wieder festzustellen gewesen, dass die verschiedenen zuständigen Hygieneärzte, Basisärzte und Ärztekommissionen in den verschiedenen Landesteilen Personen in ähnlicher Verfassung unterschiedlich eingestuft haben. Das soll bald der Vergangenheit angehören.
Weil die Regelung sehr komplex ist und in der Praxis große Auswirkungen auf das Alltagsleben der Betroffenen hat, wurden die Details vom Dachverband akribisch bewertet und untersucht. Schließlich gehört die Mobilität zu den wichtigsten Bedürfnissen eines Menschen. Nur wer mobil ist, kann ein selbstständiges und unabhängiges Leben führen. Das gilt ganz besonders für Menschen deren Mobilität eingeschränkt ist. Für sie ist die Mobilität ein Schlüsselbereich und Voraussetzung, am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.
Nun konnten aber endlich alle strittigen Punkte einvernehmlich geklärt und der Entwurf der Regelung ausgearbeitet und der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mitgearbeitet an dieser präzisierenden Regelung haben viele Personen, namentliche Erwähnung verdienen besonders Oliver Neeb, stellvertretender Direktor der Rechtsmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb, sowie Stefan Hofer, Obmann von HandiCar und Heinrich Tischler, ehemaliger Primar und aktuell im Meraner Gemeinderat Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Martin Telser, Präsident des Dachverbandes und Alexander Larch, Mitarbeiter des Dachverbandes.
Der Invalidenparkschein
Personen mit einer nachgewiesenen längerwährend eingeschränkten Mobilität können bei der Gemeindepolizei ihrer Wohnsitzgemeinde die Ausstellung eines Invalidenparkscheines beantragen. Durch eine ärztliche Untersuchung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für das Anrecht auf die Ausstellung des Invalidenparkscheins bestehen.
Der Invalidenparkschein berechtigt dazu, die dafür ausgezeichneten Autoabstellplätze gebührenfrei zu belegen und Straßen mit eingeschränktem Verkehr zu benutzen. Er ist auf die betreffende Person ausgestellt, also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und muss sichtbar ausgelegt sein.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Landesressorts Gesundheit und Soziales, der Rechtsmedizin des Südtiroler Gesundheitsbetriebes, dem Gemeindenverband, HandiCar und dem Dachverband für Soziales und Gesundheit hat eine allgemeine Regelung für die Ausstellung und Erneuerung des Invalidenparkscheins erarbeitet, damit die Art und Weise der Vergabe des Parkscheins auf Landesebene vereinheitlicht wird.
Damit soll gewährleistet werden, dass überall in Südtirol die gleichen, klar vorgegebenen Kriterien angewendet werden. Bisher war immer wieder festzustellen gewesen, dass die verschiedenen zuständigen Hygieneärzte, Basisärzte und Ärztekommissionen in den verschiedenen Landesteilen Personen in ähnlicher Verfassung unterschiedlich eingestuft haben. Das soll bald der Vergangenheit angehören.
Weil die Regelung sehr komplex ist und in der Praxis große Auswirkungen auf das Alltagsleben der Betroffenen hat, wurden die Details vom Dachverband akribisch bewertet und untersucht. Schließlich gehört die Mobilität zu den wichtigsten Bedürfnissen eines Menschen. Nur wer mobil ist, kann ein selbstständiges und unabhängiges Leben führen. Das gilt ganz besonders für Menschen deren Mobilität eingeschränkt ist. Für sie ist die Mobilität ein Schlüsselbereich und Voraussetzung, am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.
Nun konnten aber endlich alle strittigen Punkte einvernehmlich geklärt und der Entwurf der Regelung ausgearbeitet und der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mitgearbeitet an dieser präzisierenden Regelung haben viele Personen, namentliche Erwähnung verdienen besonders Oliver Neeb, stellvertretender Direktor der Rechtsmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb, sowie Stefan Hofer, Obmann von HandiCar und Heinrich Tischler, ehemaliger Primar und aktuell im Meraner Gemeinderat Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Martin Telser, Präsident des Dachverbandes und Alexander Larch, Mitarbeiter des Dachverbandes.
Der Invalidenparkschein
Personen mit einer nachgewiesenen längerwährend eingeschränkten Mobilität können bei der Gemeindepolizei ihrer Wohnsitzgemeinde die Ausstellung eines Invalidenparkscheines beantragen. Durch eine ärztliche Untersuchung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für das Anrecht auf die Ausstellung des Invalidenparkscheins bestehen.
Der Invalidenparkschein berechtigt dazu, die dafür ausgezeichneten Autoabstellplätze gebührenfrei zu belegen und Straßen mit eingeschränktem Verkehr zu benutzen. Er ist auf die betreffende Person ausgestellt, also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und muss sichtbar ausgelegt sein.
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